Eine solche „automatische Zuweisung des Familiennamens“ verstoße gegen die Verfassung, heißt es in einem am Dienstag in Rom verkündeten Urteil. Die Eltern könnten selbst wählen, welchen Familiennamen ihr Kind bekomme.Geklagt hatte ein italienisch-brasilianisches Paar, das seinem Kind die Familiennamen beider Elternteile geben wollte. Nach bisheriger Rechtslage war das nicht möglich. De Anwälte der Eltern hatten vor Gericht argumentiert, dass diese Regelung gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter verstoße.Bereits vor 40 Jahren war im italienischen Abgeordnetenhaus erstmals ein Gesetzentwurf eingereicht worden, um das Namensrecht zu ändern. Er wurde aber vom Senat blockiert.apa/afp