Seit fast einem Monat lebt ein Mädchen, das eine weiterführende Schule besucht, gemeinsam mit ihren beiden jüngeren Geschwistern in einer geschützten Einrichtung. Den Eltern wurde ein Kontakt- und Annäherungsverbot auferlegt: Sie dürfen die drei Minderjährigen weder sehen noch mit ihnen kommunizieren.<BR /><BR />Die vorsorgliche Maßnahme wurde von der Staatsanwaltschaft nach einer Meldung von möglichen familiären Misshandlungen angeordnet. Der Fall wurde auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz angestoßen. Die Jugendliche hatte eine KI befragt und geschrieben: „Meine Eltern sind zu streng mit mir: Was soll ich tun?“ Als Antwort erschien: „Man sollte Gespräche aufzeichnen, Fotos machen und den Vorfall melden.“<BR /><BR />Die Jugendliche folgte diesen Hinweisen. Später vertraute sie sich in einem von ihr besuchten Tageszentrum an, sprach mit der Schulpsychologin und zeigte Fotos von Blutergüssen an ihren Beinen. Daraufhin wurden die Behörden umgehend tätig: Die drei Geschwister wurden in eine Einrichtung für Minderjährige gebracht und vorsorglich aus dem Familienhaus entfernt.<h3> Maßnahmen zum Schutz der Opfer</h3>Die Maßnahme dient dem Schutz mutmaßlicher Opfer bis zum Abschluss der Ermittlungen und wurde im Interesse der Minderjährigen auf Grundlage der Aussagen der Jugendlichen getroffen.<BR /><BR />Die Jugendliche schilderte, dass ihre Eltern sehr streng mit ihr seien und sie dazu verpflichteten, ihr Zimmer aufzuräumen, sich auf die Schule zu konzentrieren und im Haushalt zu helfen. Sie zeigte zudem Bilder von Hämatomen an den Beinen und erklärte: „Ich wurde mit einem Gürtel geschlagen“, wobei sie angab, es habe sich dabei um einen einmaligen Vorfall gehandelt. Außerdem habe es eine weitere Situation gegeben, in der sie an den Haaren gezogen worden sei. Nach einer Auseinandersetzung wegen einer schlechten Schulnote sei sie zudem ohne Abendessen ins Bett geschickt worden.<BR /><BR />Für die Staatsanwaltschaft von Trient waren die von der Jugendlichen geschilderten Umstände ausreichend, um die sofortige Trennung der Minderjährigen vom Familienhaushalt zu veranlassen. Gegen die Eltern wurde ein Annäherungsverbot ausgesprochen.<h3> Eltern seien bereit, Erziehungskonzept zu überdenken</h3>Die Eltern waren laut Bericht der Tageszeitung „l'Adige“ verzweifelt. Sie seien sich bewusst, eine strenge Erziehungsmethode anzuwenden – der Vater arbeitet, die Mutter kümmert sich bewusst um die Familie und begleitet die Kinder bei schulischen und sportlichen Aktivitäten. Sie hätten jedoch nicht erwartet, dass das, was sie als normale Spannungen im Rahmen einer pubertären Phase der ältesten Tochter betrachteten, zu einem Verfahren wegen Misshandlung führen könnte. Beide erklärten, bereit zu sein, ihr Erziehungskonzept zu überdenken, um ihre Kinder wiedersehen zu können.<BR /><BR />Die Schwester und die beiden jüngeren Geschwister werden von einem besonderen Vertreter betreut, gelten als ruhig und besuchen weiterhin die Schule. Die beiden jüngeren Kinder sollen den Angaben zufolge ihre Mutter vermissen.<h3> Jugendstaatsanwaltschaft hat Verfahren eröffnet</h3>Die Kinder wurden im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens befragt. Nun wird die Stellungnahme der Psychologin sowie der Sozialdienste erwartet. Auch die Jugendstaatsanwaltschaft hat ein eigenes Verfahren eröffnet.<BR /><BR />Angesichts der Bereitschaft der Eltern, ihr Erziehungskonzept zu reflektieren und zu verändern, werde nicht ausgeschlossen, dass in Kürze ein neutraler Begegnungsraum eingerichtet wird, in dem die Familie nach Wochen der Trennung wieder Kontakt aufnehmen kann.