Einer der wichtigsten Beschlüsse betrifft die Betreuungsangebote für Kinder: Die Gemeinden und das Land werden in Zukunft Kindertagesstätten, Kinderhorte, Kindergärten, aber auch Tagesmütter zu gleichen Anteilen - je ein Drittel der Betreuungskosten - finanzieren. Dafür wird ein gemeinsamer Fonds geschaffen.Damit könnten vor allem private Angebote – z.B. Tagesmütter – verstärkt gefördert werden, auch von den Gemeinden, was bisher nicht möglich gewesen sei, so Arno Kompatscher, Präsident des Gemeindenverbandes. Denn vor allem in kleinen Gemeinden reiche das Angebot oft nicht aus. Dabei wachse die Nachfrage nach Betreuungsangeboten, vor allem für Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und zweieinhalb Jahren.Neben dem fixen Anteil des Landes und der Gemeinden, der am Donnerstag vereinbart wurde, müssen die Eltern ebenfalls ein Drittel der Kosten übernehmen.„Eine Familie mit einem niedrigen Einkommen kann aber beim Land um einen Beitrag ansuchen“, so Kompatscher, der unterstrich, dass Familien, die ihren Nachwuchs selbst zuhause betreuen, nicht benachteiligt werden sollen.Hier werde man jetzt nach neuen und innovativen Wegen suchen, denn es gehe nicht nur um Geld, sondern auch um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. „So möchten wir mit den Wirtschaftsverbänden z.B. über eine Arbeitsplatzgarantie, aber auch über Betriebskindergärten sprechen“, erklärte Kompatscher. Altersheime: Geld eintreibenUm das Thema Geld ging es auch bei den Altersheimen. „Es gibt immer mehr Angehörige, die für ihre Familienmitglieder nicht mehr bezahlen“, betonte Landeshauptmann Luis Durnwalder, „sie sollen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Dafür will das Land jetzt die Voraussetzungen schaffen.Mit einer Gesetzesänderung wird es die Landesregierung ermöglichen, dass alle Seniorenheimbetreiber in Zukunft die gesetzlich verankerte Möglichkeit haben, die geschuldeten Gelder einzutreiben."In Erdbebenzone Kindergarten oder Schule wieder aufbauen helfen"Der Rat der Gemeinden hat vor einer Woche die Gemeinden aufgerufen, Geldmittel für den Wiederaufbau in den Erdbebengebieten in der Emilia Romagna zur Verfügung zu stellen. Beim Treffen am Donnerstag haben die Gemeindenvertreter mit der Landesregierung vereinbart, dass die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Gelder in konkrete Wiederaufbauprojekte des Landes fließen. „Uns geht es darum, dass wir sehen, wofür unsere Mittel eingesetzt werden und würden uns deshalb am Wiederaufbau einer Struktur, den das Land übernimmt, wie zum Beispiel eines Kindergartens oder einer Schule, beteiligen“, so Gemeindenpräsident Kompatscher. Stromnetz: Mehr Zeit für die GemeindenVereinbart wurde am Donnerstag zudem, dass die Gemeinden bis zum 1. September 2012 Zeit haben, um über den Kauf des Stromnetzes von SELNET auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zu entscheiden. Ursprünglich wäre der 30. Juni der letztmögliche Termin gewesen."30 Gemeinden waren bisher interessiert. Letztendlich werden es aber weniger sein", so Kompatscher. Gemeinsam vorgehen wollen Land und Gemeinden auch beim neuen Raumordnungsgesetz - hier soll es einen koordinierten Text geben - und bei den Beteiligungen der Gemeinden unter 30.000 Einwohnern an Gesellschaften."Wir haben nun Rechtsgutachten von Land und Gemeinden vorliegen, die zwar in manchen Punkten übereinstimmen, in anderen aber auch zu unterschiedlichen Schlüssen kommen, sodass wir verschiedene Entscheidungen der Landesregierung vorerst auf Eis legen müssen", so Landeshauptmann Durnwalder. Ein gemeinsames Gutachten von Land und Gemeinden soll nun Klarheit schaffen."Vergabeagentur wird Einsparungen bringen"Die zentrale Vergabeagentur für öffentliche Aufträge, die für Land und Gemeinden tätig ist, kann ihre Arbeit aufnehmen."Wir erwarten uns von dieser Agentur große Einsparungen und auch eine Qualitätssteigerung, nachdem es für die Gemeinden kaum noch möglich war, sich in dieser komplexen Materie zurechtzufinden", so der Präsident des Gemeindenverbandes. Beraten haben Land und Gemeinden auch darüber, ob es möglich ist, alle Vergaberichtlinien in eine Art Einheitstext zu kleiden, nachdem derzeit sehr viele unterschiedliche Rechtsquellen konsultiert werden müssten. "Das Schwierige daran ist allerdings, dass der Staat die Regelungen fast täglich ändert und auch neue EU-Richtlinien ausstehen", so Kompatscher. Diese will man nun ebenso abwarten wie die neuen Regelungen des Staates, um danach einen "Einheitstext" oder Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen erarbeiten.stol