Außerdem erklärt die Landesrätin, welche 2 großen Neuerungen – sie spricht von einer Revolution – beim staatlichen und beim Familiengeld des Landes auf uns zu kommen und warum sie hier eine Verbesserung sieht. <BR /><BR /><BR />Beginnen wir bei den staatlichen Geldern.<BR /><BR /><b>Staatliches Familiengeld</b><BR /><BR />Es ist eine staatliche Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit mindestens 3 minderjährigen Kindern. Die ISEE-Erklärung (Familienbogen und Anzahl der Kinder) darf die Höchstschwelle 8.788,99 Euro nicht überschreiten.<BR /><BR />Der monatliche Betrag wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie berechnet. Der Höchstbetrag im Jahr 2021: 1.886,82 Euro (145,12 Euro x 13 Monate)<BR /><BR />Das Ansuchen muss jedes Jahr erneuert und innerhalb 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag kann nur bei Patronaten gestellt werden. Die ISEE-Bescheinigung ist Voraussetzung für die Antragsstellung. Diese kann bei den Steuerbeistandszentren angefordert werden.<BR /><BR /><b>Staatliches Mutterschaftsgeld</b><BR /><BR />Der einmalige Betrag wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie berechnet. Die Höhe des Betrages wird jedes Jahr auf Monatsbasis festgelegt; es werden 5 Monatsbeträge in einmaliger Zahlung ausbezahlt. Für Geburten im Jahr 2021 waren es insgesamt 1.740,60 Euro (348,12 Euro x 5) <BR /><BR />Das Ansuchen muss innerhalb von 6 Monaten ab Geburt, Adoption oder Anvertrauungeingereicht werden.<BR /><BR />Der Antrag kann nur bei <a href="https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/familie/patronate.asp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Patronaten</a> gestellt werden.<BR />Die ISEE-Bescheinigung ist Voraussetzung für die Antragsstellung <BR />(Höchstschwelle 17.416,66 Euro). Diese kann bei den Steuerbeistandszentren angefordert werden.<BR /><BR /><b>Geburtengeld</b><b>/Bonus Mamma domani</b><BR /> 800 Euro pro Kind unabhängig vom Einkommen, bekommt jede Mutter<BR /><BR />Es gelten keine Einkommens-und Vermögensgrenzen. Der Antrag kann ab Beginn des 8. Schwangerschaftsmonats bzw. innerhalb 1 Jahr ab Geburt bzw. Adoption/Anvertrauung bei einem Patronat eingereicht werden.<BR /><BR /><b>Bonus Bebé</b><BR />zwischen 80 und 160 Euro pro Monat für 1 Jahr <BR /><BR /><b>Bonus latte</b><BR />Unterstützungsleistung für Mütter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht stillen können. <BR /><BR /><b>Kita-Bonus</b><BR />Beitrag von maximal 3000 Euro/Jahr für Kinder bis zum 3. Lebensjahr, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte eingeschrieben sind bzw. für Kinder, die bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden. <BR /><BR />Höhe der Beiträge:<BR />3.000 Euro/Jahr bei ISEE-Wert unter 25.000 Euro<BR />2.500 Euro/Jahr bei ISEE-Wert zwischen 25.001 und 40.000 Euro<BR />1.500 Euro/Jahr bei ISEE-Wert über 40.000 Euro<BR /><BR /><BR /><b>Babysitter-Bonus für Freiberufler</b><BR />max. 100 Euro pro Woche unter bestimmten Voraussetzungen, Informationen dazu erteilen die Patronate<BR /><BR /><b>Unterhaltsvorschuss</b><BR />Wenn eine Frau oder ein Mann den ihr/ihm zustehenden Unterhalt nicht bekommt, springt der Staat mit einem Vorschuss ein, bis das Problem gelöst ist. Kopiert hat der Staat hier das Südtiroler Modell (siehe weiter unten bei Landesleistungen) <BR /><BR /><b>INPS-Kindergeld</b> (wird mit dem Lohnstreifen verrechnet)<BR /><BR /><b>Steuerabsetzbeträge für zu Lasten lebende Kinder</b><BR /><BR /><BR /><b>Dieses Jahr große Neuerung beim staatlichen Familiengeld</b><BR /><BR />All diese Gelder und Förderungen (bis auf den KITA-Bonus, den Unterhaltszuschuss und das Impfkindergeld) werden mit Stichtag 1.März 2022 im sogenannten ASSEGNO UNICO vereint. Sprich: Mit einem einzigen Ansuchen erhält man dann alle Leistungen ausgezahlt. Es ist eine monatliche finanzielle Leistung, die allen Familien für jedes zu Lasten lebendes Kind ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Lebensjahr zur Verfügung steht.<BR /><BR />Deeg begrüßt diese Verschlankung des Systems und schätzt, dass Familien durch diesen Assegno Unico im Schnitt mehr bekommen als bisher. Natürlich ist auch hier die einzelne Familiensituation und das Einkommen ausschlaggebend. Für den Assegno unico kann man bereits jetzt über die Patronate ansuchen. Die Beihilfe wird ab März 2022 direkt vom NISF/INPS auf der Grundlage des ISEE-Indikators (Familienbogen und Anzahl der Kinder) ausbezahlt.<BR /><BR /><BR />Gut zu wissen: Laut Landesrätin Deeg werden bis zum Stichtag 1. März alle oben genannten staatlichen Beiträge ganz normal ausgezahlt, dann greift der Assegno. Falls es aufgrund von verschiedenen Faktoren (z.B. im IT-Bereich) zu Verzögerungen der Einführung des Assegno Unico kommen sollte, kann es sein, dass Zahlungen für vielleicht ein bis 2 Monate nicht erfolgen und dann rückwirkend ausgezahlt werden. (Landesgelder sind nicht betroffen, diese werden auf jeden Fall weiterhin ausgezahlt und bieten hier in jedem Fall Rückendeckung)<BR /><BR />Und nun kommen wir zu den Beiträgen und Förderungen des Landes Südtirol.<BR /><BR /><b>Landesbeiträge</b><BR /><BR />Auch das Land setzt sich stark für Familien ein: Es fördert Familien mit Kindern unter anderem über folgende finanzielle Beiträge. <BR /><BR /><b>Landeskindergeld (Ex regionales Familiengeld)</b><BR /><BR />Mit dem Landeskindergeld werden Südtiroler Familien einkommensabhängig und je nach Familienzusammensetzung unterstützt. <BR /><BR />Das Landeskindergeld ist ein Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern oder Kindern bzw. Familienangehörigen mit einer Behinderung oder einer Zivilinvalidität (in letzteren beiden Fällen gibt es keine Altersbeschränkung). Erstmalige Ansuchen können ganzjährig eingereicht werden, für die jährliche Erneuerung hingegen gibt es eine Frist (normalerweise 31. Dezember, <b>dieses Jahr verlängert bis Ende März</b>). Nur damit ist garantiert, dass die Auszahlung des Landeskindergeldes ohne Unterbrechung am Jahresende fortgeführt wird.<BR /><BR />Wer „nur“ ein Kind hat erhält das Landeskindergeld bis zum 7. Lebensjahr des Kindes, wer mehrere Kinder hat, bekommt das Geld bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. (Landesrätin Deeg sagt hierzu, dass man aufgrund der mangelnden Logik dieses Konzepts an Anpassungen arbeite). <BR /><BR />Der Beitrag vom Landeskindergeld schwankt von Fall zu Fall stark (siehe Tabelle unten), durchschnittlich seien es bei den insgesamt 28.000 Familien, die das Landeskindergeld beantragt haben, 110 Euro pro Monat, so Deeg. (nicht pro Kind, sondern als Familienkern)<BR /><BR />Hier die Tabelle.<BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2022/01/tabelle-abc-2018pdf.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2022/01/tabelle-abc-2018pdf.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2022/01/tabelle-abc-2018pdf.pdf" title="tabelle abc 2018.pdf"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> tabelle abc 2018.pdf <small>(pdf)</small></a><hr></div><BR /><BR />Interessante Info am Rande: Das Landeskindergeld wird – wie erwähnt – natürlich auch an Kinder mit Beeinträchtigung ausbezahlt, und zwar bis weit über die Volljährigkeit hinaus. Diese Leistung erhält man zusätzlich zum Pflegegeld und dem Invalidengeld. Deeg bringt hier ein Beispiel eines Falles eines 64-Jährigen Mann mit Beeinträchtigung. Seine Familie erhält Landeskindergeld, Pflegegeld und Invalidengeld in Höhe von insgesamt 2600 Euro, was einen Maximalwert darstellt, den man erreichen kann. <BR /><BR />Der Antrag fürs Kindergeld kann jederzeit nach der Geburt/Adoption oder Anvertrauung gestellt werden. Wird der Antrag innerhalb 90 Tage nach Geburt/Adoption oder Anvertrauung gestellt, werden Beiträge auch rückwirkend ausbezahlt. Um eine kontinuierliche Auszahlung zu sichern, muss der Antrag jährlich zwischen 1. September und 31. Dezember erneuert werden.<BR /><BR />Der Antrag kann bei allen <a href="https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/familie/patronate.asp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Patronaten</a> oder online eingereicht werden. Die Ansuchen werden direkt an die ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) weitergeleitet.<BR /><BR /><BR /><b>Landesfamiliengeld</b><BR /><BR />Das Landesfamiliengeld folgt einer anderen Logik als das Landeskindergeld. Alle Familien, die die Grenze von 80.000 bereinigte EEVE -Erklärung (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) nicht überschreiten, erhalten es, das sind derzeit 94 Prozent aller Südtiroler Familien. <BR /><BR />Hierbei erhält man 200 Euro pro Kind für je 43 Monate, von Geburt bis zum Kindergarteneintritt. (Die Landesregierung hat die Dauer für die Auszahlung des Familiengelds im Jahr 2020 verlängert. Bis dahin wurde das Landesfamiliengeld nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausbezahlt)<BR /><BR />Deeg erklärt, dass dieses Familiengeld eine Anerkennung für die Betreuungsleistung darstellt, zusammen mit dem Kita-Bonus kann man bis 490 Euro im Monat erreichen, was die Kosten der Betreuung überschreitet und somit noch Geld übrig bleibt. <BR /><BR />Der Antrag kann bei allen <a href="https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/familie/patronate.asp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Patronaten</a> oder online mittels <a href="https://civis.bz.it/de/suche.html?#q=Landesfamiliengeld&site=coll_civis_services_de&proxystylesheet=json&client=civis_bz_de&lang=d" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">eGov-Dienst</a> eingereicht werden. Die Ansuchen werden direkt an die ASWE weitergeleitet.<BR /><BR />Beim Landesfamiliengeld stehen große Veränderungen bevor (siehe weiter unten).<BR /><BR /><b>Landesfamiliengeld +</b><BR /><BR />Der Zusatzbeitrag des Landesfamiliengeldes ist ein Aufschlag auf das Landesfamiliengeld (man muss sämtliche Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen) und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien, in denen die Väter einer abhängigen Arbeit im Privatsektor in der Provinz Bozen nachgehen und die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption oder der Anvertrauung. Die Elternzeit muss für einen Zeitraum von mindestens 2 vollen ununterbrochenen Monaten beansprucht werden. <BR /><BR />Der Zusatzbeitrag beträgt: 400,00 Euro monatlich für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, 30 Prozent ihrer Entlohnung erhalten; 800,00 Euro monatlich für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, keine Entlohnung erhalten; 600,00 Euro monatlich für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, nicht durchgehend die Entlohnung von 30 Prozent erhalte.<BR /><BR />Der Zusatzbeitrag wird für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens drei aufeinanderfolgenden vollen Monaten gewährt, in denen die Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen. Unter „voller Monat“ versteht man den Zeitraum ab einem bestimmten Tag eines Monats bis zum vorhergehenden Tag des entsprechenden Tages des darauffolgenden Monats (zB. vom 28. Juli 2022 bis zum 27. August 2022).<BR /><BR />Der Antrag kann direkt bei der <a href="https://aswe.provinz.bz.it/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">ASWE</a> gestellt oder bei allen Patronaten eingereicht werden.<BR /><BR />Der Zusatzbeitrag steht dem Vater nicht zu, wenn das Kind im Zeitraum, in dem er die Elternzeit in Anspruch genommen hat, für die er den Zusatzbeitrag beantragt, einen Kleinkinderbetreuungsdienst in Anspruch genommen hat. <BR /><BR /><b>Rentenmäßige Absicherung Erziehungszeiten</b><BR /><BR />Es handelt sich dabei um einen Zuschuss von maximal 9000 Euro pro Jahr (Siehe Tabelle unten), der ausbezahlt wird, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden, auch in einem Zusatzrentenfonds, um die Zeiten des Fernbleibens von der Arbeit für die Betreuung und Erziehung von Kleinkindern oder von minderjährigen vollzeit anvertrauten Kindern.<BR /><BR />Dieser Beitrag steht bis zum dritten Lebensjahres des Kindes oder innerhalb des dritten Jahres ab Adoption zu; für Angestellte mit einem Teilzeitarbeitsvertrag bis 70 Prozents steht dieser Beitrag bis zum fünften Lebensjahr oder innerhalb des fünften Jahres ab Adoption.<BR /><BR />Für die Erziehungszeiten für Vollzeit anvertraute Kinder steht der Beitrag für die ganze Zeit der Anvertrauung bis zur Volljährigkeit zu.<BR />Die Ansuchen können ausschließlich telematisch über ein Patronat eingereicht werde.<BR /><BR />Der Beitrag steht denjenigen zu, die freiwillige Beiträge in die eigene Rentenkasse einzahlen als: Angestellte in der privaten Wirtschaft mit einem Teilzeitvertag bis 70 Prozent, Angestellte in der privaten Wirtschaft in Wartestand ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung, Eingeschriebenen in der Sonderverwaltung des NISF, Personen, die keine Tätigkeit ausüben und in keiner Pflichtversicherung eingetragen sind (z.B. Hausfrauen, Studenten)<BR /><BR />Der Beitrag steht auch denjenigen zu, die Pflichtbeiträge in die eigene Rentenkasse als Selbstständige oder Freiberufler einzahlen.<BR />Es steht auch denjenigen zu, die seit mehr als sechs Monaten einer Zusatzrentenform beigetreten sind und regelmäßig mindestens alle drei Monate einen Beitrag zu ihren Lasten oder als Alternative Beiträge in Höhe von insgesamt mindestens 360,00 € zu eigenen Lasten eingezahlt haben.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="725519_image" /></div> <BR /><BR />Nicht zu steht der Beitrag den bei öffentlichen Verwaltung tätigen ArbeitnehmerInnen, denjenigen, die eine direkte Rente beziehen und denjenigen die eine figurative Rentenabsicherung (z.B. Mutterschaften für andere Kinder, Aspi, Naspi) genießen.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Zusätzliche indirekte Leistungen des Landes</b><BR /><BR />Zusätzlich zu all diesen Unterstützungsmaßnahmen bietet das Land zahlreiche zusätzliche indirekte Leistungen, wie etwa Tarifreduzierungen, beim Transport für Schüler, den EuregioFamilyPass Südtirol, die Initiative „Bookstart – Babys lieben Bücher“, bei der man 2 Mal ein Buchpaket erhält. <a href="https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/familie/default.asp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr dazu erfahren Sie hier.</a><BR /><BR /><b>Revolution beim Landesfamiliengeld</b><BR /><BR />Landesrätin Deeg spricht von einer Revolution: So wie der Staat wird auch das Land in Hinblick auf das Landesfamiliengeld große Neuerungen einführen. Dieses soll nämlich nicht mehr anhand der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung), sondern anhand der ISEE – Erklärung, welche zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie dient, errechnet werden. <BR /><BR />Das Landesfamiliengeld wird damit also zu einem universellen Beitrag, zu dem nicht mehr „nur“ 94 Prozent Zugang haben, sondern 100 Prozent. Das Ansuchen muss nur einmal gemacht werden und gilt dann für den gesamten Bezugszeitraum.<BR /><BR />Dem Land kostet diese Veränderung „nur“ 2,4 Millionen. Deeg ist davon überzeugt, dass man diese Mittel nun in die Hand nehmen müsse, um die bestehenden Löcher zu kompensieren. <BR /><BR />„Denn durch die Verschlankung des ganzen Systems spart man dafür bei der Bürokratie massiv ein, das neue System macht Sinn und ist treffsicherer.“ Das Ziel sei die Einführung dieses neuen Systems für 1. März 2022 (zeitgleich mit dem staatlichen), allerdings könne es auch hier zu einer Verzögerung kommen. Bis der Übergang vollzogen ist, sind alle Zahlungen auf jeden Fall garantiert. <BR /><BR /><b>Was bedeutet diese Veränderung konkret:</b><BR />Es wird weiterhin alle 3 Landesfamiliengelder geben. Fürs Landesfamiliengeld kann man einmal ansuchen, die Auszahlung läuft dann bis Kind in den Kindergarten eingeschrieben wird (max. 43. Monate). Das Landesfamiliengeld + bleibt wie gehabt (Ansuchen einmalig). Das Landeskindergeld wird eine Zusatzleistung zum staatlichen Kindergeld/Assegno. Das Ansuchen hierfür ist einmal jährlich (muss jedes Jahr erneuert werden) zeitgleich mit dem Ansuchen für den staatlichen Kitabonus und Assegno unico, künftig jedoch auf ISEE-Basis (bisher auf EEVE-Basis).<BR /><BR />Die Landesgelder können zusätzlich zu den staatlichen Geldern angesucht werden. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />