Anfang August hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg ein einheitliches Tarifsystem für Kindertagesstätten bzw. Tagesmütter und -väter genehmigt. Jetzt wurden von der Landesregierung auch die neuen Beitragskriterien für die Kinderhorte in den Städten Bozen, Meran, Brixen und Leifers nach mehreren Aussprachen mit den Gemeinden, Anbietern und dem Rat der Gemeinden festgelegt.Demnach wird die Finanzierung der Kinderhorte durch das Land auch in Zukunft nicht auf Stundenbasis erfolgen, sondern wie bisher 50 Prozent der anerkannten Ausgaben ausmachen, abzüglich der Einnahmen durch die Tarifbeteiligung der Familien.Während bisher ein Tagestarif von mindestens 7 bis höchstens 17 Euro für die Ganztagesbetreuung gegolten hat, können Eltern künftig zwischen einer Ganztags- und Halbtagsbetreuung wählen. Für die Ganztagsbetreuung gelten laut den neuen Kriterien ein einkommensabhängiger Mindesttarif von 7,20 und ein Höchsttarif von 18 Euro. Für die Betreuung am Vormittag gelten Tarife von 5,40 bis höchstens 15 Euro. Möglich ist auch eine Verlängerung der Betreuungszeiten. Dafür wird - wie bei den Kindertagesstätten und beim Tagesmütterdienst - ein Stundentarif berechnet. Neu ist, dass die Tarife der Kinderhorte in Bozen, Meran, Brixen und Leifers vereinheitlicht werden.Die Landesregierung hat sich bei den Kinderhorten auch auf eine Mindestanwesenheit von 20 Stunden pro Woche geeinigt, um die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten. Bei den Kindertagesstätten und Tagesmüttern ist eine Mindestanwesenheit von 12 Stunden vorgesehen. Der Kinderhort muss an allen fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen besucht werden. Die neuen Tarife für Kinderhorte gelten ab dem 1. September 2017.