<BR /> Wie berichtet, hatten für den 60-jährigen Freiberufler am 24. April in Padua die Handschellen geklickt. In seiner Wohnung und an seinem Arbeitsplatz sollen die Ermittler zahlreiche Dateien mit pädopornografischem Inhalt sichergestellt haben – auch in Südtirol. Deshalb ging der Fall an die Trienter Staatsanwaltschaft über, die für diese Art von Straftaten zuständig ist.<h3> Sichergestellte Kinderpornos könnten KI-generiert sein </h3>Indes wurde der Verdächtige von Padua ins Trienter Gefängnis überstellt. Beim dortigen Überprüfungsgericht stellte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Nicola Nettis, nun einen Antrag auf Aufhebung der U-Haft im Gefängnis. <BR /><BR />Darin argumentiert Nettis u.a., dass das beschlagnahmte Material womöglich KI-generiert bzw. mit KI bearbeitet worden sein könnte und im Falle von sogenanntem virtuellem Material sieht das Gesetz eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel vor (Art. 600 quater, 1 StGB). <BR /><BR />Ob der Verdächtige das Material selbst produziert haben könnte (was sich im Strafmaß erschwerend auswirken würde), ist weiterhin Gegenstand von Ermittlungen. <h3> Aussagen der Enkelin werden überprüft </h3>Die Ermittler in Padua überprüfen parallel dazu die Aussagen der Enkelin des Mannes, die jemandem anvertraut haben soll, sexuelle Gewalt durch ihren Großvater erlebt zu haben, wenn die beiden allein in Padua waren.