Artikel 172 der neuen Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kleinkinder bis zum Alter von 4 Jahren nur mehr in einem Kindersitz mit Alarmfunktion im Auto mitgenommen werden dürfen. Ein elektronisches Warnsignal soll verhindern, dass Kleinkinder alleine im Auto gelassen werden. Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind in Italien mehrere Kinder gestorben, nachdem sie von ihren Eltern bei großer Hitze für längere Zeit im Auto gelassen wurden.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="apester-media" data-media-id="5dc40753546cf009b5d880c1" height="405"></div><script async src="https://static.apester.com/js/sdk/v2.0/apester-javascript-sdk.min.js"></script></div> <BR /><BR />Um die Umrüstung auf die Alarm-Kindersitze zu erleichtern sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Abschreibung von 30 Euro bei der nächsten Steuererklärung vor.<BR /><BR />Wer ein Kleinkind unter 4 Jahren mit einem alten Kindersitz im Auto mitführt, muss mit einer Geldstrafe von 81 bis 326 Euro rechnen, auch 5 Führerscheinpunkte werden abgezogen.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/damit-kinder-nicht-im-auto-vergessen-werden-alarm-fuer-kindersitze-pflicht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Anfang Oktober 2019 hatte das Parlament in Rom das entsprechende Kindersitz-Gesetz beschlossen.</a><BR /><BR />Die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist von 120 Tagen ist offenbar nicht mehr vorgesehen, demnach gilt die Pflicht bereits ab 7. November. Allerdings kann laut Angaben der Straßenpolizei der bestehende Kindersitz durch ein separates Alarmsystem aufgerüstet und gesetzeskonform gemacht werden.