Stolz auf ihre kleine Tochter, postete eine Mutter Fotos und Videos von dieser im sozialen Netzwerk TikTok. Der Vater war damit alles andere als einverstanden, klagte – und bekam Recht. Ein Fall, wie er auch in Südtirol für Aufsehen sorgen könnte. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Dass Kinderfotos im Internet nicht immer sinnvoll sind, dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Auch, dass beide Elternteile damit einverstanden sein müssen, ist weitum bekannt. <BR /><BR />Und dennoch: Immer wieder werden Bilder von Kindern achtlos im Netz gepostet. Auf Facebook, Instagram und TikTok. Besonders heikel: Wenn es um Kinder geht, deren Eltern getrennt sind – und nur ein Elternteil von der „Online-Aktion“ Bescheid weiß. Ein Problem, das für Streit sorgen – und im Extremfall vor Gericht enden kann. <BR /><BR /><b>Streitfall in Süditalien – aber auch in Südtirol möglich</b><BR /><BR />Zu einem tatsächlichen Gerichtsstreit kam es in einer solchen Sache jüngst in der süditalienischen Hafenstadt Trani. Dabei hat das Gericht von Trani mit Beschluss vom 30. August 2021 für Klarheit gesorgt.<BR /><BR /> Ein Fall, der von Rechtsexperten auch in Südtirol mit Interesse verfolgt wird: „Eine Mutter, welche Bilder und Videos der eigenen minderjährigen Tochter auf TikTok veröffentlichte, musste diese entfernen und darf keine weiteren Inhalte der Tochter veröffentlichen, sollte die Zustimmung des Vaters nicht ausdrücklich gegeben sein. Dies musste bis zum 10. September geschehen“, erläutert der Meraner Rechtsanwalt Thomas Schnitzer. Bei Nichteinhaltung der Frist würden für die Mutter 50 Euro Strafzahlung an die Tochter fällig – pro Tag. <BR /><BR />Aber wie kam es zu diesem Fall, in den schlussendlich die Mutter und ihre heute zehnjährige Tochter involviert waren? Die beiden Eltern der Minderjährigen hatten sich Anfang 2019 getrennt. Seit Mai 2020 postete die Mutter Bilder und Videos der im Jahre 2011 geborenen Tochter. All dies geschah ohne die Zustimmung des Vaters. <BR /><BR />Dieser wandte sich daraufhin zuerst an den Einzelrichter von Trani, welcher jedoch seine ursprüngliche Klage, die Mutter zur Entfernung der Videos und Fotos zu verurteilen, mit Beschluss Nr. 1544/2021 wegen Unzulässigkeit abwies. Der Vater reichte deshalb Rekurs gegen diesen Beschluss beim Gericht von Trani ein – diesem wurde dann schließlich stattgegeben.<BR /><BR /><b>Unmittelbare Unterbindung der Veröffentlichung</b><BR /><BR />Das Gericht sah die Voraussetzungen zum Erlass einer vorbeugenden Maßnahme (und somit zur unmittelbaren Unterbindung der Veröffentlichung von weiteren Bildern und Videos und zur Entfernung derselben) gegeben. „Durch das Posten von Video- und Bildmaterial der Tochter, damals im Alter von 9 Jahren, wurden diverse Normen verletzt“, so Rechtsanwalt Schnitzer. So sieht Artikel 10 des Zivilgesetzbuches vor, „dass Personen, die Bilder von anderen Personen veröffentlichen, ohne dass dies erlaubt ist, zur Unterdrückung der weiteren Veröffentlichung, zum Entfernen der Bilder und der Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden können.“ <BR /><BR />Dasselbe gelte auch für Bilder, die dem Ansehen und der Reputation der Person schaden. „Des Weiteren werden die Artikel 1 und 16 der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 verletzt. Auch Art. 8 der Verordnung Nr. 679/2016 wird nicht respektiert. Dieser sieht unter anderem vor, dass es das Einverständnis beider Eltern zur Veröffentlichung braucht, sollte das Kind jünger als 16 sein. In Italien wurde diese Schwelle auf 14 Jahre gesenkt“, erklärt Schnitzer. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="695852_image" /></div> <BR />Das Gericht hält außerdem fest, dass das Posten von Fotos von Minderjährigen für diese eine Gefahr darstellen und „potenziell schädlich“ sein kann. Denn: „Diese Bilder können von vielen, auch unbekannten Personen und solchen mit schlechten Absichten, gesehen werden“, warnt Schnitzer. So könne es passieren, dass diese Bilder kopiert und durch Fotomontage zu kinderpornografischen Inhalten umgewandelt und dann in pädophilen Foren geteilt werden. Der Schaden kann laut dem Rechtsanwalt somit bereits durch das Veröffentlichen von Bildern und Videos entstehen.<BR /><BR />Daher ordnete das Gericht der Mutter an, keine weiteren Bilder der Tochter ohne Zustimmung des Vaters zu veröffentlichen und die bereits veröffentlichten zeitnah zu entfernen. Ein Urteil, das laut Schnitzer auch hierzulande Denkanstoß sein sollte, nicht achtlos private Inhalte im Internet zu veröffentlichen – umso mehr, wenn es dabei um Minderjährige geht.