Der Vorfall habe sich im Vorjahr während der Osterferien ereignet. Der Angeklagte, ein 43-jähriger Lombarde, war vom Vater des Opfers eingeladen worden, ein Wochenende im Ferienhaus der Familie in Valsugana zu verbringen, wie die Tageszeitung l'Adige berichtet. In diesen Tagen, zwischen Ende März und Anfang April letzten Jahres, hatten die Kinder wegen der Osterferien schulfrei. Fünf Personen waren aus Mailand angereist, zwei Erwachsene – der Vater des Opfers und der Angeklagte – und drei Kinder, darunter das 6-jährige Mädchen. <BR /><BR />Nach ihrer Rückkehr aus dem Kurzurlaub erzählte das Mädchen seiner Mutter, dass dieser Mann, ein Freund der Familie, es gebeten habe, ihre Hose herunterzulassen. Die Sechsjährige habe das auch getan, als ihr Vater sich entfernt hatte, um auf die Toilette zu gehen. Sie fügte hinzu, dass sie ein anderes Mal an ihren Intimstellen berührt und fotografiert worden sei. <h3> Handy und Computer des Angeklagten durchsucht</h3>Ihre Mutter brachte den Fall zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaft von Trient leitete umgehen die Ermittlungen ein. Dabei wurden sollten das Handy und der Computer des Angeklagten durchsucht werden. Der aus Osteuropa stammende Mann sei jedoch zunächst aus beruflichen Gründen in sein Heimatland zurückgekehrt. <BR /><BR />Die Ermittler mussten auf seine Rückkehr nach Italien warten, um mit den Ermittlungen fortzufahren. Im Zuge der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass auf dem Smartphone und dem Computer des Mannes über 400 Fotos von Minderjährigen unter 12 Jahren in sexuell eindeutigen Posen, etwa zwanzig Bilder mit virtueller Kinderpornografie (nicht reale Situationen, die auf den Bildern echt wirkten) und Dutzende Fotos eines Minderjährigen im Badeanzug waren. <h3> Fast 200 Bilder der Sechsjährigen seien aufgetaucht</h3>Die Fotos aus dem Urlaub in Valsugana seien auf einen externen Speicher heruntergeladen worden, aber den Ermittlern sei es dennoch gelungen, sie zu finden: Dabei seien sie auf fast 200 Bilder des 6-jährigen Mädchens gestoßen. Der 43-Jährige wurde nun in einem verkürzten Verfahren in erster Instanz zu sechs Jahren Haft und zur Zahlung einer vorläufigen Entschädigung von 20.000 Euro an das Mädchen und je 10.000 Euro an beide Elternteile verurteilt. <BR /><BR />Vor Gericht habe der 43-Jährige seine Absicht erklärt, sich einer Therapie zu unterziehen. Für ihn gilt neben der Verurteilung und der Entschädigung ein lebenslanges Verbot, ein Amt im Bereich des Kinderschutzes oder ein öffentliches Amt auszuüben sowie Tätigkeiten in Schulen und Einrichtungen auszuüben, die von Minderjährigen besucht werden. Darüber hinaus darf er sich nach Verbüßung seiner Strafe zwei Jahre lang nicht an Orten aufhalten, die gewöhnlich von Minderjährigen frequentiert werden, und keine Tätigkeiten ausüben, die ihn in Kontakt mit Kindern bringen.