Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt und muss dem Vater – einem Südtiroler – 20.000 Euro Schadenersatz leisten. Der Fall geht auf das Jahr 2022 zurück. Das Kind war in Deutschland zur Welt gekommen, in der Folge beschlossen die Eltern, nach Südtirol zu ziehen, wo sie einen Betrieb gründeten. Das Kind wurde hier auch in den Kindergarten eingeschrieben. <BR /><BR />Eines Nachmittags kam der Vater dann nach Hause und bemerkte, dass Frau und Kind mit dem Auto verschwunden waren. Als er seine Frau endlich telefonisch erreichen konnte, teilte sie ihm mit, dass sie beschlossen habe, nach Deutschland zurückzukehren und mit dem Kind dort zu bleiben. Sie argumentierte, dass der Aufenthalt in Südtirol sowieso nur vorübergehend geplant gewesen sei – was der Vater aber offenbar nie so gesehen hatte. Den amtlichen Wohnsitz sollen Mutter und Kind nach wie vor in Südtirol haben. Der Vater strengte deshalb hierzulande ein Zivilverfahren an. <BR /><BR />Das Gericht befand aber, dass die deutsche Justiz zuständig sei. Dort behängt das Verfahren noch. Das Strafverfahren wurde hingegen in Südtirol abgehalten, gestern konnte der Vater einen Etappensieg verbuchen. Richter Federico Secchi befand die Frau für schuldig im Sinne der Anklage, die Urteilsbegründung wird in 90 Tagen vorliegen. <BR /><BR />In der Folge dürfte die Verteidigung der Mutter entscheiden, ob sie Berufung einlegt. Der Vater hofft indes, dass das gestrige Urteil im Zivilverfahren in Deutschland berücksichtigt wird und er bald die Möglichkeit haben wird, sein Kind – nach vier Jahren – endlich wieder zu sehen.