„Es ist zwar lächerlich, aber es gab immer wieder Prozesse. Viele Betreiber von Tourismusbetrieben haben geklagt“, so der Landeshauptmann. Beschlossen wurde, dass die Kirchenglocken und traditionelle Landwirtschaft von den Lärmbestimmungen des Landes ausgenommen bleiben. „Damit können auch Hähne weiterhin krähen und Kühe weiterhin mit Glocken herumlaufen“, so Durnwalder. stol