In einer Aussendung stellen sie klar, dass die laufenden Arbeiten zur digitalen Umstellung keinesfalls die Durchführung eines Schnellverfahrens behindert hätten. Die Entscheidung, kein Schnellverfahren zu beantragen, sei vielmehr dem Umstand geschuldet, dass weiterführender Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft notwendig gewesen seien. Das Verfahren habe deshalb einen anderen Verlauf genommen, betonen Bortolotti und Bisignano.