Fakt ist: Der Staatsrat hat den Rekurs des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und des Alpenvereins Südtirol (AVS) beim Verwaltungsgericht Bozen dagegen als zulässig erklärt und die Genehmigung der Machbarkeitsstudie durch die Landesregierung aufgehoben.<BR /><BR />Wie mehrfach berichtet, hat die Landeregierung 2019 ergänzende Eingriffe für die Entwicklung der Skigebiete Gitschberg und Jochtal genehmigt. Die darin enthaltene Machbarkeitsstudie sah vor, den heutigen Schlepplift Mitterwiese durch eine Kabinen-Umlaufbahn zu ersetzen, das Skigebiet auf den Klein-Gitsch zu erweitern und 3 neue Anschluss-Pisten zu errichten.<BR /><BR />Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol (AVS) und die AVS-Sektion Brixen legten Rekurs gegen diesen Beschluss beim Verwaltungsgericht ein, u.a weil der Umweltbeirat das Vorhaben negativ begutachtet hatte. Laut Rekursstellern waren die Umweltbedenken zu wenig beachtet worden, die sozioökonomischen Aspekte hingegen, denen die Landesregierung den Vorzug gab, nicht begründet. Diese befand, dass es sich um ein familienfreundliches Skigebiet in peripherer Lage handle, das ohne Entwicklungsmöglichkeiten Skifahrer an andere Gebiete verliere.<BR /><BR />Das Verwaltungsgericht erklärte den Rekurs 2020 für unzulässig. Es befand, dass das Streitinteresse der Rekurssteller nicht gegeben sei – weil „die Genehmigung der Studie zwar die Vorlage für einen umweltrelevanten Eingriff bildet, der Eingriff aber noch nicht konkret die Umweltinteressen, für die die Vereine eintreten, nachteilig beeinträchtigt“.<BR /><BR />AVS und Dachverband rekurrierten auch dagegen und forderten die Annullierung aller Verwaltungsakte zu der Studie. Am 27. Oktober 2022 behandelte der Staatsrat den Rekurs. Bereits am 11. Oktober hatte die Landesregierung über das Ausführungsprojekt zur skitechnischen Erschließung des Klein-Gitsch befinden wollen, kurzfristig aber die Entscheidung vertagt.<BR /><BR />Nun liegt das Urteil in der Causa vor. Für den Staatsrat war der Rekurs von AVS und Dachverband zulässig und sogar begründet, erklärte Alexander Bauer, der Rechtsanwalt der Skigesellschaft. Das Verwaltungsgericht habe die Einwände inhaltlich nicht angeschaut, der Staatsrat schon.<BR /><BR />Mit dem Urteil hat dieser laut Bauer zudem den positiven Beschluss der Landesregierung zur Machbarkeitsstudie aufgehoben – weil diese zu wenig begründe, warum sie sich über das negative Gutachten des Umweltbeirates hinweggesetzt habe. Auch fehlten Argumente, welche die sozioökonomischen Aspekte belegten.<BR />