Doch der Reihe nach: In seiner Verordnung zur Energieeffizienz von Gebäuden hatte das Land festgelegt, dass beim Austausch einer alten Heizanlage mindestens 30 Prozent des Energiebedarfs (bei Neubauten 60 Prozent) aus erneuerbaren Energien abzudecken, der Bedarf um 25 Prozent zu senken, eine Wärmepumpe einzubauen oder ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu erfolgen hat. Dagegen war der Gasversorger Südtirolgas, eine AG der Südtiroler Gemeinden und der Tiroler TiWAG, vor Gericht gezogen. <BR /><BR />„Das Land kann EU-Richtlinien direkt übernehmen, darf dabei aber nicht strenger als die Richtlinie selbst sein, laut der nur dann Hand an die Heizanlagen legen muss, wenn es sich um große Sanierungen handelt, die 25 Prozent des Gebäudewerts betreffen“, so Südtirolgas-Geschäftsführer Michele Gilardi. Zudem sei die technische Machbarkeit zu prüfen. Wer in Kondominien lebt, hat keinen Platz für Wärmepumpen, könne nicht autonom über Heizanlagen bestimmen und sei oft an Fernwärme nicht angeschlossen. Zu prüfen sei auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. „Ein neuer Gaskessel kostet 3.600 Euro, eine Wärmepumpe 20.000“, so Gilardi.<h3> Urteil spricht von „Machtüberschreitung“ des Landes</h3>Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht an. Die Anforderungen des Landes seien vorzeitig, ohne auf die staatlichen Richtlinien abzuwarten, erfolgt. Dabei sei der Grundsatz der schrittweisen Umsetzung missachtet worden. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und überschreiten die Vorgaben der EU-Richtlinie, insbesondere da keine Kosten-Nutzen-Analyse vorlag. Wörtlich spricht das Urteil von „Machtüberschreitung“ des Landes.<BR /><BR />„Wir wollen die Klimawende schaffen und empfinden das Urteil nicht als zukunftsweisend“, sagt Landesrat Brunner. Wärmepumpen würden vom Land stark bezuschusst, deren Kauf sei durchaus machbar. „Wir wollten mit den Klägern eine Einigung erreichen, was misslang. Nun werden wir innerhalb März eine überarbeitete Verordnung vorlegen“, sagt Brunner.<BR /><BR />Laut Ressortchef Alexander Gruber werde man sich mit dem Staat absprechen, der innerhalb weniger Monate selbst die EU-Richtlinie umsetzen muss. „Bei Sanierungen wird sich der vorgeschriebene Anteil an erneuerbaren Energien dabei an der Größe des Eingriffs orientieren“, so Gruber. Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen werde man die technische Machbarkeit berücksichtigen. „Wir wollten pragmatisch sein, jetzt wird eben ein Techniker mit einem Bericht erklären müssen, warum etwas nur teilweise möglich ist“, so Gruber.<h3> „So kann sich das nicht jeder leisten“</h3>Keine Rede ist in der Stellungnahme des Landes von einer Prüfung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit, sprich einer Kosten-Nutzen-Rechnung von Auflagen. Dies ist aber genau der Punkt, weshalb es zu keiner außergerichtlichen Einigung kam. „Wenn Bürger gezwungen werden, Wärmepumpen zu installieren, die sie viel Geld für Investition und Betrieb kosten, so kann sich das nicht jeder leisten“, so Gilardi. Dies mahne die EU in ihrer Richtlinie an. „Ich hoffe sehr, dass man uns einbezieht, damit der Streit nicht weitergeht“, so Gilardi. <BR /><BR />Das Land sei zudem angehalten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Die betroffenen Absätze der Verordnung seien vom Gericht bereits im Juni ausgesetzt und jetzt annulliert worden. „Auf dem Lex Browser des Landes sind sie aber nach wie vor zu finden. Man hat weitergemacht, wie bisher“, sagt Gilardi.