<BR />Der Bürgermeister von Bozen, Renzo Caramaschi, hat heute die Verordnung mit außerordentlichen und dringlichen Maßnahmen anlässlich des Maturaballs am Samstag in der Messe Bozen unterzeichnet. <BR /><BR />Die Verordnung enthält 2 Verbote, mit denen die Unversehrtheit aller Teilnehmer, aber besonders der unter 16-Jährigen gewährleistet werden soll. So dürfen Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils an der Veranstaltung teilnehmen. <h3> Rund 200 Karten zurückgegeben</h3> „Wir hatten bereits 350 Eintrittskarten an unter 16-Jährige verkauft“, hatte Alessia Padoan, Präsidentin des Maturaball-Komitees, <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/maturaball-wissnight-2025-wir-haben-nun-einen-verlust-von-10000-euro" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">am Dienstag Alarm geschlagen</a>. Am Mittwoch hatten bereits rund 200 Jugendliche laut Padoan ihre Karten zurückgegeben. Nun versuche man, diese weiterzuverkaufen. <BR /><BR />Wäre es anders gekommen, stünden die Organisatoren womöglich vor Problemen, die mitunter die Sicherheit der Veranstaltung kompromittieren könnte. Angenommen ein Jugendlicher unter 16 geht auf den Ball, begleitet von einem Elternteil – muss letzterer auch eine Eintrittskarte kaufen? <h3> Zusätzlicher Begleiter für alle unter 16 hätte Teilnehmeranzahl deutlich steigen lassen </h3>Und unabhängig davon, ob Mama oder Papa für den Eintritt bezahlen müssen: Wären alle Jugendlichen unter 16 Jahren, die bereits im Besitz einer Karte waren, mit einem Elternteil gekommen, dann wäre die Besucherzahl um 350 Personen gestiegen. Das hätte wiederum zu Sicherheitsproblemen führen können, wofür die Organisatoren verantwortlich gemacht worden wären.<h3> Flaschenverbot in einem Umkreis von 200 Metern </h3>Die zweite außerordentliche Maßnahme beinhaltet das Verbot, außerhalb des Messegeländes in einem Umkreis von 200 Metern „Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen und Plastikflaschen mit Verschlüssen jeder Art mitzubringen, am Boden abzustellen, bei sich zu haben, herumzutragen, an andere weiterzureichen oder von anderen anzunehmen“, heißt es in der Verordnung des Bürgermeisters. Das Verbot gilt ab Samstag um 16 Uhr bis zum Folgetag um 3 Uhr.<BR /><BR />Wer sich nicht an die Verbote hält, dem drohen Bußgelder zwischen 200 und 600 Euro, heißt es abschließend in der Verordnung.