Die EU-Kommission verabschiedete am Freitag in Brüssel die nötigen Regeln, die die Einsatzbedingungen der Geräte festlegen. Allerdings wollen bislang nur wenige Länder in der EU die Technik einsetzen. Deutschland verzichtet wegen zahlreicher Fehler im Testbetrieb vorerst auf die bundesweite Einführung der Geräte. Laut EU-Regeln dürfen Passagiere nicht dazu gezwungen werden, durch einen Körperscanner zu laufen.Das EU-Verfahren werde am Montag abgeschlossen, sagte die Sprecherin von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Dies sei nur noch eine Formalie. Bislang gab es keine EU-weiten Vorgaben.Nach Kommissionsangaben nutzen derzeit nur Großbritannien und die Niederlande Körperscanner. Italien und Frankreich haben Interesse daran bekundet. Neben Deutschland haben auch Tschechien und Finnland die Scanner getestet.Bei den Sicherheitschecks entstandene Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden, der Fluggast bleibt anonym. Zudem muss Rücksicht auf die Gesundheit genommen werden. Scanner, die Röntgenstrahlen einsetzen, sind in Europa verboten.Körperscanner sind im Gegensatz zu Metalldetektoren in der Lage, Pulver, Flüssigkeiten oder andere potenziell gefährliche Gegenstände ohne Metallanteil zu entdecken. Der sogenannte „Schuhbomber“ hatte im Dezember 2009 den Ruf nach Körperscannern laut werden lassen. Der Mann hatte an Bord einer US-Maschine nach Detroit versucht, das Flugzeug mit einem Gemisch aus Pulver und Flüssigkeit zu sprengen – die Sicherheitskontrollen hatte der Täter problemlos passiert.dpa