Eine der Maßnahmen, die im Urteil besonders hervorgehoben werden, ist die Einführung eines Tempolimits wenn die Schadstoffwerte zu hoch sind. „Diese Maßnahme sieht vor, dass auf den Abschnitten zwischen Vahrn und Brixen Süd sowie zwischen Bozen Nord und Bozen Süd Tempo 90 sowie zwischen Neumarkt und Salurn Tempo 100 vor – immer nur dann wenn die Schadstoffwerte zu hoch sind“, erklärt Georg Pichler, Direktor im Amt für Luft und Lärm. Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Latium handelt es sich um einen Präzendenzfall. Noch nie hat ein Gericht den Staat verurteilt, weil er in Sachen dicker Luft untätig geblieben ist.Sollte die Kommission innerhalb der vom Gericht vorgeschriebenen 30 Tage keine Entscheidung treffen, kann ein Kommissar ernannt werden. Der wäre dann befugt, entsprechende Maßnahmen zu setzen. D/em Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".