Vom 18. Juli bis zum 1. August können die Bürger der Gemeinde Mals abstimmen, ob auf dem Gemeindegebiet der biologische Anbau gefördert und der Einsatz "giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Herbizide" verboten werden soll. Die Wahl erfolgt mittels Briefwahl. Alle stimmberechtigten Malser Bürger bekommen die dafür notwendigen Unterlagen auf dem Postweg zugesandt. Die Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass in der Satzung der Gemeinde Mals folgender Artikel eingefügt wird: Das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit besagt, dass sämtliche Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vermeiden helfen. Als besondere Zielsetzung der Gemeinde Mals wird deshalb der vorsorgliche Schutz der Gesundheit von Gemeindebürgern und Gästen, ein nachhaltiger Umgang mit Natur und Gewässern, sowie die gleichberechtigte, unbeschadete Ausübung verschiedener Wirtschaftsformen auf dem Gemeindegebiet verfolgt. Um dies zu gewährleisten, wird auf dem Malser Gemeindegebiet der Einsatz biologisch abbaubarer Pflanzenschutzmittel gefördert. Mit nachfolgender Verordnung wird diese Bestimmung im Detail umgesetzt. Unabhängig von dieser ist der Einsatz sehr giftiger, giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Herbizide auf dem Gemeindegebiet nicht zugelassen. Für die Umsetzung und Einhaltung des Volksentscheides sorgt die Gemeindeverwaltung."stol