Mittwoch, 3. März 2021
Kostenlose Streitschlichtung nur mehr mit digitaler Identität
Seit Anfang März benötigt man für den Zugriff auf den Dienst für kostenlose Streitschlichtung des Landesbeirats für das Kommunikationswesen den elektronischen Personalausweis oder das SPID. Dies sieht das Gesetzesdekret zur digitalen Innovation vor.
Ohne SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) bzw. ohne Elektronischen Personalausweis können die Nutzer von Kommunikationsdiensten nicht mehr das Angebot der kostenlosen, amtlichen Streitschlichtung in Anspruch nehmen.