Bürgermeisterin Katharina Zeller hat mit vergangenem Montag verfügt, dass im Nachtlokal zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens die Musikanlage – bis auf leise Hintergrundmusik – nicht benutzt werden darf. Gestern am späten Nachmittag wurde Zellers Verfügung ausgesetzt – für vier Abende. <BR /><BR />Aber der Reihe nach: Grundlage für Zellers Verfügung war ein technisches Gutachten eines Akustikingenieurs der Anrainer im Plankenstein-Gebäude, das am vergangenen Freitag der Gemeinde zugestellt wurde, mit der formalen Aufforderung und Mahnung („diffida“) „um unverzügliches Einschreiten der Gemeinde zum Schutz der Gesundheit und des Rechts auf Nachtruhe, des öffentlichen Anstands sowie der Lebensqualität im Wohnviertel“.<BR /><BR />Demnach seien im Juli in einer Wohnung des Gebäudekomplexes „Plankenstein“ an mehreren Abenden Schall- und Schwingungsmessungen durchgeführt worden. Daraus gehe hervor, dass „die Schallemissionen während der Nachtstunden die gewöhnliche Zumutbarkeitsschwelle erheblich überschreiten würden“.<BR /><BR />„Angesichts dieses Gutachtens sehe ich mich gezwungen, einzugreifen. Denn das Recht auf Ruhe muss gewährleistet sein. Es tut mir leid, dass sich kein anderer Weg zu einer Lösung findet, mittels der das Lokal offen bleiben und die Anrainer schlafen können“, so Zeller.<BR /><BR />Zellers Verordnung sieht vor, dass die Musikanlage samt Verstärkern zwischen 22 und 7 Uhr morgens nicht genutzt werden kann – es sei denn, bis auf eine leise Hintergrundmusik. Zudem sollen die Perla-Betreiber – die Gebrüder Simone und Giovanni Perna – innerhalb 45 Tagen mittels Unterlagen nachweisen, dass „wirksame Schallschutzmaßnahmen getroffen wurden“. <BR /><BR />Gestern am frühen Abend dann erneut ein Bremser des Verwaltungsgerichts. Dieses setzte die Verfügung Zellers für gestern Abend sowie für den 23., 24. und 25. Juli aus. Das heißt, das Lokal darf für diese Tage den Disko-Betrieb wie gewohnt mit Musik weiterführen. „Wir werden nun den Rekurs gegen die Verfügung einreichen“, so Giovanni Perna.<BR /><BR />Zur Erinnerung: Zeller hatte bereits am 29. Mai das Lokal schließen lassen. Tags darauf war diese einstweilige Verfügung Zellers vom Verwaltungsgericht ausgesetzt worden – in Erwartung der definitiven Verhandlung am 11. November (wir berichteten). Die Betreiber-Brüder Simone und Giovanni Perna hatten in Vergangenheit immer wieder betont, dass sie alle erforderlichen Vorgaben einhielten.<BR /><BR />Mit der neuen Verordnung Zellers wird jene vom 29. Mai zur Aussetzung des Diskothek-Betriebs widerrufen. „Die neue Verordnung führt nicht zur Schließung des Betriebes, sondern beschränkt nur die Musik“, so Zeller.