Montag, 20. Oktober 2014

Kraftwerke Töll und Bruneck: Weg frei für Auszahlung der Umweltgelder

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung der Umweltgelder durch Etschwerke und Hydros in Bezug auf die Kraftwerke Töll und Bruneck sind nun gegeben. Die von Landesrat Richard Theiner im Omnibusgesetz eingebrachten Gesetzesänderungen wurden am vergangenen Freitag vom Landtag genehmigt.

Die Voraussetzungen zur Zahlung der Umweltgelder in Bezug auf die Kraftwerke Bruneck (im Bild) und Töll sind nun gegeben./Foto SEL









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