Eine Verordnung vom vergangenen 15. Januar macht das „Recht auf Vergessenwerden“ für genesene Krebspatienten im Versicherungsbereich endlich operativ. <h3> EU: Maßnahmen bereits 2021 ergriffen </h3>Die Europäische Union hatte bereits 2021 Maßnahmen ergriffen, um das „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebspatienten zu stärken. Eine vom Europäischen Parlament unterstützte Initiative verpflichtete die Mitgliedstaaten, bis 2025 gesetzliche Regelungen zu schaffen. Diese verhindern, dass ehemalige Krebspatienten nach einer Frist von 5–10 Jahren nach Genesung bei Versicherungen oder Banken benachteiligt werden.<BR /><BR /><BR />Mit der Verordnung Nr. 169 vom 15. Januar 2026 der Versicherungsaufsichtsbehörde wird das Gesetz Nr. 193 vom 7. Dezember 2023 nun endlich operativ und erteilt ein absolutes Verbot: Versicherungsgesellschaften <b>dürfen weder Informationen über vergangene Krankheitsgeschichten einfordern oder nutzen</b> – etwa zur Risikobewertung oder zum Aufsetzen spezifischer Bedingungen –, <b>noch bereits gesammelte Daten zum früheren Gesundheitszustand verwenden</b>. <BR /><BR />Es geht sogar weiter: <b>Gesammelte Daten zu früheren Krebserkrankungen müssen gelöscht werden</b>, sobald Versicherte als genesen gelten. In Italien gilt Genesung für ehemalige Krebspatienten nach zehn Jahren bzw. nach fünf Jahren bei Personen unter 21 Jahren.<BR /><h3> Schluss mit detaillierten Angaben zu Gesundheitszustand</h3>Früher mussten ehemalige Krebspatienten bei Abschluss einer Personenversicherung detaillierte Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen. Oft zahlten sie überteuerte Prämien – oder wurden gar nicht versichert.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-73333836_listbox" /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />„Dieser Beschluss ist ein Durchbruch für Krebspatienten, die ihr Leben nach der Heilung ohne Hürden planen wollen“, betont Stefanie Unterweger, die Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol. Die Regelung tritt umgehend in Kraft und gilt für alle neuen Verträge.