Der Fall geht auf das Jahr 2006 zurück. Nach einer Untersuchung im Krankenhaus der toskanischen Stadt Volterra war bei der Patientin fälschlicherweise ein Darmlymphom im Endstadium diagnostiziert worden. In der Folge erhielt sie von Anfang 2007 bis Mai 2011 intensive Chemotherapien sowie hoch dosierte Kortison- und Steroidbehandlungen. Erst eine Knochenmarkbiopsie in Genua schloss 2011 das Vorliegen einer bösartigen lymphatischen Erkrankung eindeutig aus.<h3> Frau erlitt erhebliche gesundheitliche Schäden</h3>Durch die unnötigen Therapien erlitt die Frau nach Angaben des Gerichts erhebliche gesundheitliche Schäden, darunter hormonelle Störungen, Osteoporose mit Knochenbrüchen, depressive und angstbedingte Symptome sowie weitere Erkrankungen infolge einer Immunschwächung. Hinzu kamen seltene Krankheitsbilder, die zusätzliche Behandlungen erforderlich machten.<BR /><BR />Bereits 2024 war die Universitätsklinik in Pisa wegen ärztlichen Fehlverhaltens zu einer Entschädigung der Frau von rund 300.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht erhöhte die Summe nun deutlich. Ausschlaggebend war unter anderem die außergewöhnliche seelische Belastung der Patientin, die über Jahre in der Angst gelebt habe, an einer tödlichen Krebserkrankung zu leiden. Zusätzlich zu dem zugesprochenen Betrag fallen noch Zinsen an.