Mittwoch, 11. April 2018
Krebsgefahr durch Acrylamid: Verordnung für Pommes und Co
Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen von diesem Mittwoch an neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Die Vorgaben sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen.
Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen von diesem Mittwoch an neue EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. - Foto: © shutterstock