Besonders die Spannungen im Nahen Osten haben erhebliche Auswirkungen auf den Transportsektor. Auch die drohende Treibstoffknappheit sorgt für Probleme: „Nachträgliche Preiserhöhungen sind meist nicht zulässig, deshalb streichen viele Fluggesellschaften stattdessen bestimmte Flüge“, weiß Barbara Klotzner, Beraterin beim EVZ. <BR /><BR />Doch auch dann sollte man nicht verzagen. Werden die Flüge von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt oder startet der Flug in der EU, gelten die Europäischen Fluggastrechte. Das EU-Recht schützt Reisende sehr umfassend und ist auch in Krisenzeiten gültig. „Reisende haben die Wahl, den Flug kostenfrei umzubuchen oder eine Rückerstattung zu erhalten“, erklärt sie. <BR /><BR />Urlauberinnen und Urlaubern könnte sogar eine zusätzliche Ausgleichszahlung winken, doch dabei gibt es etwas zu beachten: Wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, muss diese nicht geleistet werden. Eine internationale Krise könnte dazu zählen, „der nun womöglich drohende allgemeine Treibstoffmangel aber nicht“, stellt Klotzner klar. Auch bei Fluggesellschaften oder Flügen außerhalb der EU hat man bei einer Annullierung des Flugs immer ein Recht auf die Rückerstattung des Ticketpreises.<BR /><h3> EVZ hat 2025 insgesamt 14.000 Anfragen bearbeitet</h3>Insgesamt hat das EVZ in Italien im vergangenen Jahr 14.000 Anfragen bearbeitet. Davon gingen 7.000 an das Büro in Bozen. Zwar stammten die Anfragen aus allen Bereichen, doch ein Großteil davon entfiel auf Reisende. Die Mitarbeitenden der EVZ Italien konnten insgesamt etwa 380.000 Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückholen.<BR /><BR />Unzählige Anfragen waren auch wegen Betrug eingegangen. Besonders im Reisesektor sei das ein wachsendes Problem. Im April dieses Jahres gab es bei der Online-Buchungsplattform Booking.com ein Datenleck. Dabei gelangten Betrüger an etliche Nutzerdaten wie Buchungsdetails und Kontaktdaten. Infolgedessen häuften sich die Meldungen über Phishing-Versuche. Besonders perfide: Dabei handelte es sich insbesondere um Mitteilungen mit echten Buchungsdaten, bei denen Betrüger versuchten, sich weitere Daten oder Zahlungen zu erschleichen.<BR /><h3> Immer Zwei-Faktor-Authentisierung verwenden</h3>Dazu rät die Verbraucherzentrale, wachsam zu sein und bei verdächtigen Nachrichten sofort zu reagieren. Im Zweifel sollte man Unterkunft oder Plattform direkt kontaktieren und auf keinen Fall auf verdächtige Links klicken. Doch man kann auch im Vorhinein Vorkehrungen treffen, um Betrug zu vermeiden. „Am besten sollte sowohl für die Plattform als auch für Zahlungsmittel immer eine Zwei-Faktor-Authentisierung verwendet werden. <BR /><BR />Auch sollten dieselben Zugangsdaten oder Passwörter nie mehrfach verwendet werden“, warnt Klotzner. Wenn man doch auf einen Betrugsversuch hereingefallen ist, sollte man sich schnell Hilfe holen. „Wir schaffen es häufig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld wieder zurückbekommen“, erklärt sie. Danach gilt jedenfalls: sofort alle Passwörter ändern und nächstes Mal ganz genau hinschauen.