Das Landesgesetz Nr. 14 vom 23. November 2010 verbietet den Aufstieg mit Tourenskiern auf Skipisten. Dieses Verbot dient der Sicherheit aller Pistenbenutzer, da das Tourengehen auf Skipisten ein erhebliches Unfallrisiko darstellt. <BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="291389" data-topic="interests-properties-sp" data-autoplay></div></div> <BR /><BR />Da derzeit aber wenig Schnee im Tal liegt, werden die Pisten von Skitourengehern nicht selten genutzt, um in die Berge zu kommen. Dies sei aber nicht nur gefährlich, sondern auch verboten, betont der Kommandant der Carabinieri von Olang, Renato Longo. <BR /><BR />Die Vorschriften seien unbedingt einzuhalten, um Unfälle wie diesen zu vermeiden. Verstöße gegen das Gesetz können mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 150 Euro geahndet werden, so die Carabinieri.