Für die Umsetzung der staatlichen Bestimmungen im Energiespar-Winter 2022/2023 sind die Gemeinden zuständig. Mit den Informationen von Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes, beantwortet s+ die Fragen, die sich jetzt viele stellen. <BR /><BR /><b>Es ist in den letzten Tagen deutlich kälter geworden: Darf ich jetzt die Heizung anstellen oder muss ich bis Oktober warten, wo das dann offiziell erlaubt ist?</b><BR />Das kommt auf die Gemeinde an, in der Sie wohnen. Der Großteil des Landes – 94 von 116 Gemeinden – gehört zur Zone F, in der das Heizen bereits jetzt erlaubt ist. Bei den täglichen Heizstunden gibt es keine Einschränkung. Allerdings darf die Heizung nicht voll aufgedreht werden. In den Räumen gilt eine Standardtemperatur von 19 Grad, sie darf bis zu 2 Grad darüber oder auch darunter liegen. Für Betriebe gilt eine Standardtemperatur von 15 bis 19 Grad. In Gemeinden, die nicht zur Zone F, sondern zur Zone E gehören, gelten andere Regeln. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="816269_image" /></div> <BR /><b>Welche Gemeinden gehören zu dieser wärmeren Zone?</b><BR />Es sind insgesamt 22 Gemeinden: Bozen, Meran, Leifers, Lana, Tscherms, Burgstall, Nals, Marling, Gargazon, Andrian, Terlan, Algund, Margreid, Pfatten, Salurn, Tramin, Neumarkt, Auer, Kurtinig, Kurtatsch, Karneid und Branzoll. <BR /><BR /><b>Welche Regeln gelten in diesen Gemeinden?</b><BR />Die Heizung darf in diesen Gemeinden frühestens am 22. Oktober eingeschaltet werden, spätestens am 7. April ist das Ende der Heizperiode. Um Energie zu sparen, hat der Staat also den Start der Heizperiode um eine Woche nach hinten geschoben und das Ende im Frühjahr um eine Woche vorgezogen. Bisher war hier eine Standardtemperatur von 18 bis 22 Grad vorgesehen, jetzt muss sie zwischen 17 und 21 Grad liegen. Industrie- und Handwerksbetriebe hingegen müssen die Heiztemperatur stärker senken – auf 15 bis 19 Grad. Außerdem gilt, dass die Heizung pro Tag höchstens 13 Stunden lang laufen darf. <BR /><BR /><b>Und wenn jemand in dieser wärmeren Zone wohnt, jetzt zu kalt hat und die Heizung anwirft?</b><BR />Grundsätzlich kann der Bürgermeister die vom Staat vorgeschriebenen Heizzeiten verändern; er wird das aber nur bei Notwendigkeit machen, also wenn die Temperaturen deutlich sinken. Wenn keine solche Ausnahmeregelung vorliegt, ist Heizen in den Gemeinden der Zone E nicht erlaubt. <BR /><BR /><b>Gilt das auch für den Kachelofen im Wohnzimmer oder den Ofen in der Stube?</b><BR />Ja! Laut Auskunft der Umweltagentur des Landes gelten die Heizregeln für alle fest montierten Wärmequellen, also auch den eingebauten Ofen. Damit darf in Gemeinden der Zone F bereits jetzt der Ofen angefeuert werden, während dies in den E-Gemeinden untersagt ist. In Neumarkt, Terlan oder Karneid (siehe Liste oben) muss der Ofen bis 22. Oktober kalt bleiben. <BR /><BR /><b>Wird in Südtirol kontrolliert?</b><BR />Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Ordnungskräfte inclusive Ortspolizei auch Kontrollen durchführen müssen. Auf jeden Fall muss kontrolliert werden, wenn Meldungen über mögliche Verstöße gegen diese Regeln eingehen. <BR /><BR /><b>Sind Strafen für jene vorgesehen, die sich nicht an die Bestimmungen halten?</b><BR />Hauseigentümer, Kondominiumsverwalter oder andere Verantwortliche, die außerhalb der erlaubten Zeiten heizen, müssen mit einer Strafe bis zu 3000 Euro rechnen. <BR />