Der für den Bezirksschlachthof zuständige Amtstierarzt, Dr. Maurizio Giusti, war vor Ort, als der nicht-tiergerechte Transport am Schlachthof ankam: „Der Bauer hat die Kuh auf der Traktorschaufel transportiert, weil das Tier nicht mehr gehen konnte. Es hatte nach dem Kalben eine so genannte Geburtslähmung.“ Der Bauer hätte die Kuh nicht eigenständig nach Mals zum Schlachten bringen dürfen, erklärt Dr. Giusti. Vielmehr hätte der Bauer den Amtstierarzt verständigen müssen. Dieser wäre dann zum Hof gekommen und hätte sich das Tier angeschaut. „Wenn sich gezeigt hätte, dass das Fleisch der Kuh noch für den Verzehr hätte verwendet werden können, hätte ich als Amtstierarzt eine Notschlachtung vor Ort verfügt. Erst dann hätte das tote Tier zur weiteren Verarbeitung zum Schlachthof nach Mals gebracht werden dürfen.“<BR /><BR />Dr. Giusti wies den Bauer auch darauf hin, dass der Transport nicht rechtmäßig gewesen sei und kündigte ihm an, dass er eine Strafe ausstellen werde. Der Amtstierarzt leitete alles dafür Notwendige in die Wege.<BR /><BR />Die Carabinieri, die ebenfalls vor Ort waren, erstatteten schließlich auch Anzeige. Außerdem verhängten sie eine Geldstrafe über 400 Euro, weil der Bauer auch die Anti-Covid-Bestimmungen verletzt hatte.