Schritt zurück des Landes beim Knebel für Airbnb: Nachdem Rom den Passus angefochten hat, wonach Kurzzeitvermietung ab August 2022 nur mehr in Gebäuden ausgeübt werden darf, in denen Betreiber Wohn- oder Rechtssitz haben, wird dieser gestrichen. Geeinigt hat man sich, dass in maximal fünf Wohnungen oder acht Zimmern pro Gemeinde ausgeübt werden darf. „Sie bleibt dennoch die strengste in Italien“, sagt Landesrat Luis Walcher.<BR /><BR />Um die Kurzzeitvermietung in Schranken zu weisen, die vor allem in den Städten Wohnraum entzieht, hatte das Land mit der Wohnreform vom Juli strengere Regeln erlassen: Wer diese Tätigkeit ausüben will, benötigt rückwirkend ab dem Bettenstopp vom 17. Juli 2022 eine Handelskammereintragung und den Nachweis einer angemessenen beruflichen Qualifikation. Vor allem aber sollte für alle Meldungen ab 17. August 2022 gelten, dass die Tätigkeit im selben Gebäude ausgeübt werden muss, in dem sich der Wohnsitz des Betreibers bzw. der Rechtssitz der Gesellschaft befindet. Wer also in mehreren Gebäuden Wohnungen an Touristen vermietet und nicht dort wohnt, wie z.B. Agenturen, hätte für jede Wohnung ein eigenes Unternehmen gründen müssen.<BR /><BR />Hätte deshalb, weil der Ministerrat diesen Passus Anfang August vor dem Verfassungsgericht angefochten hat. Den Ministerien zufolge verstoße Südtirols Airbnb-Knebel gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Verfassung). Zumal die Einschränkung für alle alten Genehmigungen vor dem Bettenstopp nicht gilt, würde ein und dasselbe Gewerbe zeitgleich mit völlig anderen Regeln ausgeübt. Zudem werde der in Art. 41 der Verfassung zu stark beschnitten, wonach die Privatinitiative frei ist.<h3> Im Oktober soll Auflage gestrichen und ersetzt werden</h3> Damit stand die Landespolitik vor der Alternative, vor dem Höchstgericht auf dem Passus mit dem Risiko zu beharren, dass sie annulliert wird wie bisher fast alle strengeren Regeln, die Städte und Regionen in Italien auf den Weg gebracht haben – oder zu verhandeln. Bereits im Sommer kündigte Landesrat Luis Walcher weitere Gespräche mit Rom an. Er werde versuchen, eine Lösung zu erreichen, die „so streng wie möglich“ sei. Diese hat man nun gefunden. Demnach macht das Land einen Schritt zurück. Bereits im Oktober soll die angefochtene Auflage laut Walcher vom Landtag gestrichen und durch eine neue Formulierung ersetzt werden. „Um eine Einschränkung der Kurzzeitvermietung einzuführen und das Ziel der Gewinnung von Wohnraum dennoch zu erreichen, sieht die neue Formulierung aber vor, dass sich die Tätigkeit auf maximal fünf möblierte Wohnungen oder acht Zimmer pro Gemeinde ausgeübt werden darf“, so Walcher.<BR /><BR />Die Beschränkung auf acht Zimmer oder fünf möblierte Wohnungen gilt in Südtirol auch für Urlaub am Bauernhof. „Trotzdem war es nicht leicht, die Ministerien zu überzeugen. Deren Standpunkt war ursprünglich, dass jeder mit seinem Privateigentum tun und lassen können soll, was er will, auch in 100 Wohnungen“, so Walcher. Dieser Tage legt der Landesrat die neue Formulierung dem Gesetzgebungsausschuss des Landtags vor. Im Oktober soll sie der Landtag definitiv beschließen. In der Folge zieht Rom seine Anfechtung zurück. „Damit hat Südtirol eine Neuregelung für Kurzzeitvermietung, die trotzdem die strengste in ganz Italien bleibt“, betont Walcher.<BR /><BR />Bleibt zu sagen, dass die Vergabe neuer Betten (Vorschussbetten) derzeit auf Eis gelegt ist. Es fehlt nämlich noch die Durchführungsverordnung zur Ausbildung, die Walcher demnächst vorlegen will. Dazu dürfte der Abschluss eines spezifischen Studiums im Bereich Hotellerie und der Abschluss der Hotelfachschule zählen. Alle anderen müssen einen Befähigungskurs absolvieren, der mit dem Verband der Privatzimmervermieter ausgearbeitet wird. Wer seine Genehmigung nach dem 17. August 2022 erhielt, hat zwei Jahre Zeit, um die vorgeschriebene Ausbildung nachzuholen und einzureichen.