Sie sind seit dem 27. Mai an der Anschlagtafel und auf der Homepage des ladinischen Schulamtes veröffentlicht.Die Bewerber können gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten 2013/14 innerhalb von zehn Kaledertagen ab Veröffentlichung an der Amtstafel des ladinischen Schulamtes, also bis einschließlich 5. Juni 2013, schriftlich Einspruch beim Schulamtsleiter erheben.Die Vorbehalte für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2013/14 müssen bis zum 25. Juli 2013 aufgelöst werden, so das ladinische Schulamt.