Der Fall, über den die Tageszeitung „Repubblica Palermo“ berichtet, begann bereits im Jahr 2015 und fand erst im vergangenen November mit dem Urteil von Richter Filippo Lo Presti seinen Abschluss. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch war im April gescheitert, nachdem die Pfarrei eine Entschädigung von 5.000 Euro angeboten hatte – ein Vorschlag, den die Anrainer ablehnten.<BR /><BR />Die Bewohner des Hauses mit der Nummer 42, das an den Innenhof der Pfarrei grenzt, klagten über anhaltenden Lärm durch spielende Kinder, aber auch durch Jugendliche und Erwachsene. Die Aktivitäten hätten täglich von 16 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden teils bis Mitternacht gedauert.<BR /><BR />Bereits 2019 legte das Gericht konkrete Auflagen fest: Freizeitaktivitäten nur bis 20 Uhr, die Verwendung eines einzigen Balls – sogar die Marke (Supersantos) wurde vorgeschrieben –, eine Spielpause im August sowie das Anbringen von schalldämpfenden Gummibarrieren an den Mauern. Trotz dieser Maßnahmen habe der Lärm jedoch angehalten.<h3> Das Gericht verurteilt Pfarrei, 45.000 Euro zu zahlen</h3>Im Laufe des Verfahrens legten die Kläger Gutachten und Zeugenaussagen vor, darunter auch Rechnungen von Psychotherapeuten sowie Verschreibungen von Antidepressiva, wie die italienische Nachrichtenagentur „Ansa“ berichtet.<BR /><BR />Die Pfarrei verwies auf die soziale Bedeutung des Spiels für Kinder und Jugendliche. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nur teilweise und erkannte neben dem materiellen Schaden – etwa durch Wertminderung der Wohnungen – auch einen immateriellen Schaden an: das erlittene Unbehagen und die Belastung der Anrainer.