Für diese Fläche ist eine Widmung als Erweiterungszone „C6“ vorgesehen. Der Raumordnungsvertrag vom 2008 sieht eine Aufteilung der Kubatur vor, die 80 Prozent des zu errichtenden Bauvolumens dem geförderten Wohnbau zuspricht.Die restlichen 20 Prozent des Bauvolumens bleiben dem freien Wohnbau vorbehalten, der von der Konventionierungspflicht befreit ist."Die Rangliste vom Frühjahr 2012 wurde für die Zonen St. Agatha und Winkleranger I + II großteils bedient", so die Gemeinde Lana.Da die Nachfrage nach geförderten Bauland ungebrochen hoch sei und sich seit 2012 wiederum über 40 Interessierte gemeldet hätten, habe der Gemeindeausschuss die Rangliste für diese Erweiterungszone bis zum 30. April 2014 geöffnet."Jeder Bürger der in Lana wohnt oder arbeitet und über die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen für gefördertes Bauland in Lana verfügt, kann ein Ansuchen im Bauamt abgeben", so die Gemeinde.Die diesbezüglichen Formulare gibt es auf der Homepage der Gemeinde Lana oder liegen im Bauamt der Gemeinde Lana auf.