Im Bereich des Rettungswesens verfügt das Land über primäre Gesetzgebungsbefugnis. Für die Rettungseinsätze zu Wasser und zu Land will das Land jedoch nicht selbst sorgen, beauftragt spezialisierte Rettungsorganisationen. Deshalb hat die Landesregierung heute beschlossen, zwei Vereinbarungen zu unterzeichnen: eine mit dem Landesverband für Wasserrettung Südtirol zur Mitarbeit im Bergungsdienst und eine weitere mit dem Landesrettungsverein „Weißes Kreuz“ für die Führung des Betreuungsdienstes.