Mit dem Ziel, den Umstieg auf nachhaltige Heizlösungen weiter voranzutreiben, hat die Landesregierung mit 1. April eine neue Förderoffensive gestartet. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von Wärmepumpen, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Südtirol.<BR /><BR />Konkret erhalten Privathaushalte künftig 60 Prozent Förderung auf die zulässigen Kosten für eine solche Anlage. Noch höher fällt die Förderung für Kondominien mit mindestens fünf Wohneinheiten und fünf Eigentümern aus: Sie profitieren von einer Unterstützung in Höhe von 80 Prozent. <BR /><BR />Wichtig dabei ist, dass die Maßnahme rückwirkend ab dem 1. Jänner 2025 gilt – vorausgesetzt, die installierte Wärmepumpe erfüllt bestimmte technische Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Schallschutzwerte.<h3> Technische Voraussetzungen im Überblick</h3>Zu den Voraussetzungen gehört, dass eine Photovoltaikanlage vorhanden ist oder installiert wird, die in der Lage ist, den Jahresstrombedarf der Wärmepumpe vollständig zu decken. Zudem muss das Gebäude mindestens dem KlimaHaus-Standard E oder dem KlimaHaus R entsprechen. <BR /><BR />Auch die Energieeffizienz der Wärmepumpe spielt eine zentrale Rolle: Die Anlage muss bestimmte Effizienzklassen erfüllen und darf einen Schallleistungspegel nicht überschreiten, der mindestens 5 Dezibel unter den von der EU festgelegten Grenzwerten liegt. <BR /><BR />Diese Grenzwerte richten sich nach der Nennwärmeleistung der Wärmepumpe: Für Anlagen mit einer Leistung unter 6 kW liegt der Grenzwert bei 60 Dezibel, während bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 6 und 12 kW ein maximaler Pegel von 65 Dezibel zulässig ist.<BR /><BR />Keine Förderung gibt es hingegen für Wärmepumpen, die sich im Einzugsgebiet eines Fernheizwerkes befinden. Auch in diesem Punkt bleibt die bisherige Regelung bestehen.<h3> Zeitraum für die Antragstellung verlängert</h3>Darüber hinaus wurde auch der Zeitraum für die Antragstellung verlängert: Förderanträge für Wärmepumpen können nun bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.<BR /><BR /><b> <a href="https://www.consumer.bz.it/de/foerderungen-im-baubereich-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Weitere Informationen sowie nützliche Tipps rund um das Thema „Förderungen im Baubereich in Südtirol“ sind online abrufbar. </a></b>