In einem konkreten Fall hat eine gesamtstaatliche Vereinigung bereits Rekurs vor Gericht angekündigt. Beim Land will man aber nicht klein beigeben. <BR /><BR />„Sollte es, wie bereits angekündigt, zum Rekurs kommen, werden wir hart bleiben“, kündigt Integrationslandesrat Philipp Achammer an. „Denn solche Fälle sind genau das Problem bei der Integration, das wir in Südtirol haben.“<BR /><BR />Nun ist es so weit! Das 2018 verabschiedete Gesetz „Integration durch Leistung“ greift. Die ersten Einwandererfamilien haben vom Land bereits einen negativen Bescheid in Sachen Kindergeld und Familiengeld erhalten. Der Grund dafür: Weil sie nicht die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt haben. Bekanntlich ist gesetzlich vorgesehen, dass beide Elternteile einen Sprachnachweis erbringen und einen Kurs in Bürgerkunde belegen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden der Familie die genannten Landesleistungen verwehrt. <BR /><BR /><embed id="dtext86-61278831_quote" /><BR /><BR />Wie viele solcher negativer Bescheide bereits rausgegangen sind, steht derzeit noch nicht fest. Für Aufsehen sorgt nun aber der Fall einer Frau und Mutter einer 3-jährigen Tochter, die vor 10 Jahren aus einem Nicht-EU-Land nach Südtirol eingewandert ist, seitdem hier lebt und arbeitet. Sie hatte um eine Befreiung vom gesetzlich vorgeschriebenen Sprachnachweis angesucht – aus Arbeitsgründen. Diese Befreiung wurde ihr aber seitens der Antidiskriminierungsstelle des Landes, die die Materie überprüft, abgelehnt. <BR /><BR />In einem Schreiben, das u.a. an die Diskriminierungsstelle des Landes und die Volksanwältin ging, fordert die gesamtstaatliche Vereinigung für juridische Studien zur Einwanderung (ASGI) Aufklärung in der Sache. Darin wird der sofortige Widerruf des negativen Bescheids gefordert. Andernfalls werde, wie bereits in vorhergehenden Schreiben angekündigt, Rekurs vor dem Bozner Verwaltungsgericht eingelegt.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="940177_image" /></div> <BR /><BR />„Wenn jemand in Südtirol lebt und arbeitet und nach 10 Jahren noch immer nicht einmal die elementarsten Kenntnisse zumindest einer der beiden Landessprachen nachweisen kann, dann ist das genau das Problem, das wir in Südtirol mit der Integration haben“, ärgert sich Integrationslandesrat Philipp Achammer. „Genau gegen solche Fälle wollen wir ja mit diesem Gesetz vorgehen.“ <BR /><BR />Sollte es tatsächlich zum angekündigten Rekurs kommen, werde man diesen bis zuletzt durchfechten. „Wir werden in diesem Punkt sicher hart bleiben“, kündigt Achammer an. <BR /><BR />Die Möglichkeit, sich vom Sprachnachweis befreien zu lassen, ist im Gesetz „Integration durch Leistung“ vorgesehen – allerdings nur aus gesundheitlichen Gründen. Derart begründete Anträge lägen laut Achammer zwar auch vor. „Aber nur rund ein Dutzend“, sagt er. Eine Befreiung von den Auflagen aufgrund von Arbeitsgründen ist im Gesetz nicht vorgesehen. <h3> Es genügt auch eine Prüfung</h3>Zu recht, wie Achammer findet. „Wer hier lebt und arbeitet, von dem muss verlangt werden dürfen, dass er auch die Sprache kennt“, sagt er. Zudem sei ja nicht zwingend der Besuch eines Sprachkurses vorgeschrieben. Der Nachweis könne ja auch mit einer einfachen Prüfung erbracht werden, so der Landesrat. <BR /><BR />Ob ASGI wirklich, wie in vorhergehenden Schreiben angekündigt, beim Bozner Verwaltungsgericht Rekurs gegen die abgelehnte Begründung hinterlegen werden, ist zwar noch offen. „Aber wir werden in diesem Punkt sicher hart bleiben“, kündigt Achammer an.<BR />