Das ist die Absicht von Gesundheitslandsrat Richard Theiner, der die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände hinter sich weiß.Eines will Theiner vorab klar stellen: „Wir wollen diesen Gesundheitsfonds nicht, weil wir beabsichtigen würden, die Gesundheitsleistungen zurück zu fahren, sondern einzig und allein, um das Geld, das von rund 50.000 Südtirolern in gesamtstaatliche Gesundheitsfonds eingezahlt wird, im Land zu behalten. Und dabei reden wir von Millionen von Euro, die nach Mailand oder Rom abfließen und von denen unsere Leute nichts haben“, so Landesrat Theiner.Letztlich auch deshalb, weil die Betreuungsstandards und Gesundheiteistungen hierzulande weit über jenen in anderen italienischen Regionen liegen.Zahlreiche gesamtstaatliche Kollektivverträge sehen für die Arbeitgeberverbände verpflichtende Einzahlungen vor. Auch die Kollektivverträge für die Handwerker sowie für die Bediensteten im Nahrungsmittelgewerbe sehen ab 2011 eine solche verpflichtende Einzahlung vor. Gastgewerbe und Industrieunternehmen haben bereits in diese staatlichen Fonds eingezahlt.Ein Gesundheitsfonds ist de facto eine Art Zusatzkrankenversicherung, die bei ergänzenden Gesundheitsleistungen wie z.B. Zahnbehandlungen, Rehabilitationsleistungen oder komplementärmedizinischen Behandlungen mitzahlen.„Und diese Leistungen werden auch bei uns verstärkt nachgefragt“, sagt Landesrat Theiner.Ein derartiger Gesundheitsfonds sollte aber nicht verpflichtend sein. „Er soll offen sein für alle: Für Angestellte genauso wie für Freiberufler oder Bauern. Und allen sollte es freigestellt sein, wieviel sie einzahlen. Natürlich wird dann jeder Leistungen bekommen, die seinen Einzahlungen entsprechen, wer wenig einzahlt, wird wahrscheinlich nicht die Zahnbehandlungskosten rückerstattet bekommen“, meint Theiner.Nun wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die neben Vertretern des Landes zu gleichen Teilen mit Arbeitgeber-Vertretern und Gewerkschaftern besetzt sein wird. Sowohl ASGB als auch CGIL/AGB haben grundsätzlich ja gesagt.Letztere Gewerkschaft unter der Voraussetzung, zusätzliche Leistungen zu bieten und nicht um Leistungen des Sanitätsdienstes zu ersetzen. „Wir sagen ja, da in immer mehr Kollektivverträgen, diese Abgaben für Gesundheitsfonds vorgesehen sind“, meint der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett.lu