„Es war ein Fehler im System für die Lohnberechnung“, heißt es beim Land lapidar. Auch die Information über die Panne fällt sehr kurz und knapp aus. <BR /><BR />Während auf staatlicher Ebene laut über künftige Erleichterungen für Familien nachgedacht wird, wurden den Familien im Vorjahr eine solche auf Landesebene kurzerhand vorenthalten. Tausenden von Landesbeamten und Lehrpersonen wurde nämlich zu Unrecht der Steuerfreibetrag für Kinder auf den regionalen IRPEF-Zuschlag gestrichen.<BR /><BR />252 Euro pro zur Lasten lebendes Kind wird in Südtirol Arbeitnehmern mit einem Jahreseinkommen bis zu 70.000 Euro brutto beim regionalen IRPEF-Zuschlag automatisch als Freibetrag zum Abzug gebracht. Im Vorjahr wurde dieser Freibetrag Landesbediensteten und Lehrpersonen mit Kindern für 10 Monate unterschlagen. Bemerkt hatte das bis keiner der Betroffenen. Auf den Fall aufmerksam geworden ist man erst bei den Patronaten im Zuge der Erstellung der ersten Steuererklärungen.<h3> Löhne falsch berechnet</h3>Der Fehler war den Verantwortlichen beim Arbeitgeber Land durchaus aufgefallen. Die Nichtberücksichtigung der Freibeträge sei „auf einen Fehler im System für die Lohnberechnungen“ zurückzuführen, heißt es im Personalamt des Landes. Offensichtlich hatte das System ab Februar 2022 sämtliche Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder gestrichen und nicht nur jene, die durch die Einführung des staatlichen einheitlichen Familiengeldes (Assegno Unico, Anm. d. Red.) einbehalten wurden. Entsprechend wurde bei der Berechnung der Löhne ab Februar 2022 dann auch der Freibetrag auf den IRPEF-Zuschlag nicht mehr berücksichtigt. <BR /><BR />Man wisse vom Problem und habe allen Bediensteten auch schon eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, lässt man auf Nachfrage wissen. Diese Mitteilung bestand allerdings einzig in 3 klein gedruckten Zeilen auf der Rückseite der Einkommensbescheinigung (CUD). <BR /><BR />Zudem ist der Text so allgemein gehalten, dass wohl nur die allerwenigsten verstanden haben, worum es überhaupt geht – und nicht zuletzt wohl auch, um zu verschleiern, dass dem Arbeitgeber Land da zu Ungunsten seiner Angestellten ein Fehler unterlaufen ist.<BR /><BR />Wer ohnehin eine Steuererklärung macht, dem wird der Betrag gutgeschrieben. Für alle anderen heißt es nun, sich einen Termin bei einem Steuerbeistandszentrum besorgen, will man der Region bzw. dem Land den Freibetrag nicht schenken.<BR />