Das Ausmaß der Studienbeihilfen wird unter Berücksichtigung des bereinigten Familieneinkommens an Schüler vergeben, die aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen. Die Höhe der Stipendien beträgt zwischen 1.300 und 2.800 Euro. Schüler, die zuhause wohnen und zum Schulort pendeln, erhalten hingegen eine einheitliche Beihilfe von 300 Euro. Um den bürokratischen Aufwand zu vermindern, wurde die Zahl der Staffelung der Beihilfen für Heimschüler von sieben auf vier herabgesetzt und bei den Pendlern ganz gestrichen.Die Anträge liegen an den jeweiligen Schulen sowie im Amt für Schulfürsorge (Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, Zimmer 205) auf.