Fakt sei: Europa habe die Legitimität der Prüfungen in einem EUGH-Urteil unterstrichen. Es handle sich zudem um die einzige verfassungsrechtlich festgeschriebene Prüfung zur Anerkennung der Kenntnisse der Zweitsprache in Südtirol. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) habe im Urteil zum Fall Angonese festgehalten, dass es durchaus legitim sei, dass das Land Prüfungen zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorschreibe und auch selbst abhalte, heißt es in einer Mitteilung des Landespresseamtes.Erfolgsquoten steigenDie Prüfung kann seit 2011 nicht mehr nur vom Land abgenommen werden: Von 2011 bis heute haben sich knapp 1400 Bewerber dafür entschieden, sie bei anderen Sprach-Zertifizierungsstellen abzulegen. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum sind fast 30.000 Kandidaten zur „klassischen“ Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung angetreten. Die Erfolgsquote der Kandidaten der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen steigt.Insbesondere bei der Laufbahn B ist die Anzahl der erfolgreichen Prüfungen im vergangenen Jahr um ein Drittel gestiegen.Mehr positive Abschlüsse gibt es auch bei den Laufbahnen C und D. In der höchsten Niveaustufe, der Laufbahn A, ist die Erfolgsquote stabil.