Das Wohnbauinstitut hatte ihm 2009 die Zahlung des Wohngeldes verweigert, weil das vom Land ausgewiesene Budget für Nicht-EU-Bürger bereits erschöpft war. Der Albaner, der seit 1994 in Südtirol wohnt und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, klagte dagegen vor dem Bozner Landesgericht, das sich sich an den EuGH wandte. Diese entschied im April, dass eine Ungleichbehandlung von Staats- bzw. EU-Bürgern mit langfristig aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Bürgern bei sozialen Kernleistungen dem Unionsrecht widerspreche. Die Entscheidung darüber, ob es sich beim Wohngeld um eine Kernleistung handle oder nicht, hatte das EuGH nach Bozen zurückverwiesen. Jetzt entschied der Richtersenat, dass die gesetzliche Grundlage für die Ablehnung der Anfrage von Kamberaj diskriminierenden Charakters sei – und das Wobi somit zu bezahlen habe. Es handelt sich dabei um die Summe von 361 Euro monatlich für zwölf Monate. Auch die Gerichtskosten gehen auf Kosten des Landes. Das Wobi schließt einen Rekurs nicht aus.