Die Landeshöfekommission ist für Beschwerden zuständig, die sich gegen die Entscheidungen der örtlichen Höfekommissionen und der Abteilung Landwirtschaft richten. <BR /><BR />Die Landeshöfekommission wird von der Landesregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt – bei der Sitzung am Dienstag wurden die neuen Mitglieder ernannt. <BR /><BR />Die Kommission besteht aus dem Landesrat für Landwirtschaft als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitglieder: einem Richter, einem Sachverständigen aus dem Bereich Landwirtschaft, einem Landwirt, den der Landwirtschaftslandesrat vorschlägt und einem Vertreter, der vom mitgliederstärksten Bauernverband vorgeschlagen wird. Ein Sekretär unterstützt die Arbeiten der Landeshöfekommission. Mitarbeiter der Landesverwaltung erhalten für ihre Tätigkeit in der Landeshöfekommission keine Vergütung; für die übrigen Mitglieder sind für den gesamten Zeitraum 15.999 Euro an Vergütungen und Spesenrückvergütungen vorgesehen.<h3> Das sind die Mitglieder</h3>Bis zum Jahr 2029 werden somit Landesrat <b>Luis Walcher</b> (Vorsitzender), <b>Ulrike Ceresara</b> (Richterin; Ersatzmitglied: Mara Cristina Erlicher), <b>Martine Parisi</b> (Sachverständige im Bereich Landwirtschaft ; Ersatz: Michela Carlotto), <b>Oswald Karbon</b> (Ersatz: Daniel Gasser; vom Südtiroler Bauernbund vorgeschlagen ) und <b>Leo Tiefenthaler</b> (vom Landesrat für Landwirtschaft vorgeschlagen; Ersatz: Martin Kaser) dem Gremium angehören. Sekretär der Kommission ist Werner Hintner, Direktor des Amtes für bäuerliches Eigentum.<h3> „Wichtige Gremien für den Erhalt der geschlossenen Höfe“</h3>„Die Landeshöfekommission und die örtlichen Höfekommissionen sind wichtige Gremien für den Erhalt der geschlossenen Höfe. Sie entscheiden vor allem über Grund- und Eigentumsverschiebungen innerhalb dieser juridischen Subjekte aufgrund von objektiven, gesetzlich vorgesehenen Kriterien“, sagt Landesrat Luis Walcher.