Die Fälle sind zwar verschieden gelagert, doch geht es stets um den von der Landesregierung im Vorjahr per Dekret verhängten 20-tägigen Stopp von Bettenmeldungen. <BR /><BR />Der 2. Gesetzgebungsausschuss hatte die Landesregierung bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass das Ganze auf tönernen Beinen stehen könnte. „Der Ausschuss empfiehlt, dass auch jene gewerblichen und nicht gewerblichen Betriebe, die mit 1.1.2020 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, ihr Bettenkontingent und eventuelle Erhöhungen definieren können. Hierfür sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen“, hieß es in der Stellungnahme zur Durchführungsverordnung, die den Bettenstopp regeln soll. <BR /><BR />Dieser Empfehlung war die Landesregierung nicht gefolgt – und hat vor dem Bozner Verwaltungsgericht prompt mehrere Niederlagen einstecken müssen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-59803718_quote" /><BR /><BR />Rund 15 Rekurse seien laut Tourismuslandesrat Schuler gegen den 20-tägigen Antragstopp, den die Landesregierung im August 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verfügt hatte, eingegangen. In 5 Fällen haben die Rekurssteller bereits Recht bekommen und das Land wurde zum Zahlen der Prozessspesen von jeweils 3000 Euro verurteilt. Sie alle wollten in den 20 Tagen Betten nachmelden, was ihnen von der jeweiligen Gemeinde verwehrt wurde, nach dem Gerichtsurteil aber dennoch erlaubt wird.<BR /><BR />Dass nun eine ganze Flut an Bettenmeldungen folgen könnte, glaubt Schuler nicht. Nachmelden dürfen ja nur die, die gegen die Ablehnung der Gemeinde Rekurs eingereicht und Recht bekommen haben. „Wer keinen Rekurs eingelegt hat, darf auch nicht nachmelden“, so der Landesrat, der nach wie vor überzeugt ist, dass das 20-tägige Verbot nötig war, damit die Zeit zwischen dem Tag der Genehmigung des Gesetzes und dessen Inkrafttreten 20 Tage später nicht als zeitliches Schlupfloch zur Meldung von weiteren Betten genutzt werden konnte.<BR /><BR />Die 20 Tage bis zum Inkrafttreten des Bettenstopp-Gesetzes galten nämlich, damit in dieser Zeit – wie im Landesgesetz zur Direkten Demokratie vorgesehen – 300 Unterschriften für einen Rekurs gesammelt werden können. Inzwischen wurde diese Frist per Gesetzesänderung auf 10 Tage verkürzt. „Ein wichtiger Schritt, wie die beim Bettenstopp gemachte Erfahrung gezeigt hat“, sagt Schuler. <BR /><BR />Diese Frist gilt im Übrigen für alle Landesgesetze, die ohne Zweidrittel-Mehrheit verabschiedet werden. Derartige Auswirkungen wie beim Bettenstopp-Gesetz hatte dies bislang aber nicht. <BR />