Das Gesetz ist am 10. August 2011 im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlich worden und wird am 11. August 2011 in Kraft treten.Es sieht vor, dass die Angehörigen der neun Todesopfer sowie die Schwerverletzten des Zugunglücks insgesamt drei Millionen Euro vom Staat erhalten.800.000 Euro stehen für das Jahr 2011, 2.200.000 Euro im Jahr 2012 zur Verfügung. Über die Aufteilung der Gelder entscheiden der Präsident der Bezirksgemeinschaft Vinschgau und der Landeshauptmann im Einvernehmen.Folgende Rangordnung ist dabei einzuhalten: Vorrang haben die Ehepartner, Lebensgefährten und die Kinder, danach folgen die Eltern und Geschwister sowie die zu Lasten lebenden Verwandten.Für die Schwerverletzten ist die Entschädigung je nach Schwere der Verletzung und der finanziellen Situation zu bemessen. Die Entschädigungszahlungen sind steuerfrei und unabhängig von anderen bereits erhaltenen Zahlungen (z.B. Zahlungen der Versicherung).„Ich bin sehr froh, dass es nach langen Bemühungen gelungen ist, dieses Gesetz durch das Parlament zu bringen. Ich danke der Regierung, insbesondere Staatssekretär Luigi Casero und auch Präsident Mario Valducci, die Wort gehalten haben. Entschädigungszahlungen machen zwar niemandem lebendig, doch ist es ein konkretes Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme für die Opfer und können den Schmerz und oft auch die finanzielle Notsituation der Hinterbliebenen lindern. Es wird zwar noch einige Wochen dauern, bis das Geld an die Bezirksgemeinschaft Vinschgau überwiesen wird, doch bin ich zuversichtlich, dass die Opfer heuer noch Anzahlungen für die erlittenen Schäden erhalten werden“, erklärt der SVP-Kammerabgeordnete Karl Zeller.