Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Laurinstiftung gegen Gesetze im Bereich des Banken- und Kreditwesens verstoßen haben.Freispruch in erster InstanzIn erster Instanz hatte Richterin Carla Scheidle Ende Juni 2014 die Verantwortlichen Peter Kienesberger und Erhard Hartung sowie die beiden Vertreter am Bozner Sitz Karl Lobis und Walter Stirner vom Vorwurf der illegalen Finanzierungstätigkeit freigesprochen bzw. das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.Daraufhin war Oberstaatsanwalt Guido Rispoli in Berufung gegangen.Laut Rispoli seien im Laufe der Jahre über die Stiftung insgesamt rund sechs Millionen Euro an rund 100 Personen vergeben worden. Damit habe die Laurinstiftung gegen das Bankengesetz verstoßen, weil sie nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Ermächtigung der italienischen Zentralbank, Finanzierungstätigkeiten durchzuführen, verfügte.Oberlandesgericht spricht Mitglieder schuldigNun hat das Oberlandesgericht unter dem Vorsitz von Manfred Klammer das Urteil aus erster Instanz gekippt, ja gar gedreht.Die vom „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (Döw) als rechtsradikal eingestuften Peter Kienesberger und Erhard Hartung wurden zu sechs Monaten Haft verurteilt, die zwei für den Bozner Stiftungssitz Verantwortlichen, Walter Stirner und Karl Lobis, zu je vier Monaten.Ob die Verteidigung Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist nicht klar, kann aber angenommen werden.Die Stiftung mit Sitz in Liechtenstein soll ein Vermögen von 40 Millionen Euro verwalten.stol/rc/ker