Am Samstag wurde Benno Neumair zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Doch was bedeutet das wirklich?<h3> Nicht jeder Betroffene muss bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben</h3>„Lebenslang“ kann im italienischen Rechtssystem nicht in Jahren quantifiziert werden: Es handelt sich effektiv um eine Strafe, die bis ans Lebensende des Verurteilten andauert. <BR /><BR />Das heißt aber nicht zwangsweise, dass jeder Betroffene bis zu seinem Tod immer hinter Gefängnismauern bleiben muss. Es gibt Hafterleichterungen, jedoch wird in jedem Einzelfall vorab streng überprüft, ob überhaupt die Voraussetzungen bestehen, so darf der Betroffene etwa nicht gemeingefährlich sein. <h3> Nach 20 Jahren kann Antrag auf offenen Vollzug gestellt werden</h3>Vorbehaltlich eines untadeligen Betragens (gute Führung), kann der Verurteilte nach frühestens 10 Jahren Ausgang bzw. Hafturlaub beantragen, maximal 45 Tage. Nach frühestens 20 Jahren kann er einen Antrag auf offenen Vollzug stellen, bei dem er tagsüber außerhalb arbeiten kann, für die Nacht aber ins Gefängnis zurückkehren muss. <h3> Ein freier Bürger wird ein Betroffener bis zum Lebensende nicht mehr</h3>Nach frühestens 26 Jahren schließlich besteht die Möglichkeit, dass der Verurteilte den Rest seiner Strafe in Freiheit unter Aufsicht verbüßen kann, die von den Ordnungskräften kontrolliert wird, bei denen er sich regelmäßig melden muss. Ein freier Bürger wird der Betroffene aber bis an sein Lebensende nicht mehr.