Trotz Aufschrei von HGV und hds kommt das Gesetz zur Wahrheit am Teller voran: Die Fraktionssprecher beschlossen gestern, dass es bereits im Februar vom Landtag behandelt wird. <BR /><BR />Der Landtag will für mehr Transparenz am Teller sorgen. Nachdem der Gesetzesentwurf zur Lebensmittelkennzeichnung von Manfred Vallazza und Brigitte Foppa einstimmig vom Gesetzgebungsausschuss genehmigt wurde, soll er in 2 Wochen ins Plenum. Wie in Skandinavien soll dann auch in Südtirol die gesamte Gemeinschaftsausspeisung verpflichtet sein, zumindest das Herkunftsland von tierischen Produkten wie Eier, Milch und Fleisch auf der Speisekarte anzugeben, wenn diese Hauptzutaten (mindestens 50 Prozent) eines Gerichtes sind.<h3> Buschenschank bleibt ausgespart</h3>Hinter den Kulissen allerdings tobt der Sturm. Mit aller Vehemenz stellen sich Verbände wie HGV und hds gegen die Verpflichtung. Freiwillig solle die Kennzeichnung bleiben. Alles andere sie zu aufwändig, kaum umsetzbar, zu bürokratisch. Und überhaupt: Die Buschenschänke seien wieder einmal ausgespart. Das sei ungerecht.<BR /><BR />Der Landeshauptmann stellt sich hinter das Gesetz. „Wir haben in der SVP-Fraktion darüber beraten. Es ist ein absolut von allen geteiltes Ziel, den Konsumenten besser zu informieren“, so Arno Kompatscher auf Anfrage. Es werde einige Präzierungen geben. „Substanziell wird sich am Gesetz aber nichts ändern. Die daraus erwachsenden Pflichten wurden teilweise überinterpretiert“, so Kompatscher.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="857168_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Schon jetzt ist klar, dass die Buschenschänke angeführt werden. „Damit haben wir kein Problem. Das Gesetz wird für alle gelten, von der Alm, über Mensen und Kantinen bis zur Gastronomie“, sagt Vallazza. Den Vorwurf des bürokratischen Aufwands lässt er nicht gelten. Es sei nur am Ende der Speisekarte in einem Anhang anzuführen, woher die Zutaten kommen.<h3> 3 Jahre Übergangsfrist? Kein Thema!</h3>„In manchen Betrieben wechselt die Speisekarte aber täglich. Einmal kommt das Huhn aus Italien, einmal aus Deutschland“, kontert Tauber. Das Gesetz bringe nicht nur Aufwand, sondern Unsicherheit. Tauber fordert deshalb eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in denen die Anwendbarkeit im öffentlichen Bereich (Mensen) getestet wird.<BR /><BR />„Ein Armutszeugnis, statt Pioniere der Nachhaltigkeit zu sein, will schickt man wieder die öffentliche Hand vor“, winkt Brigitte Foppa ab. Auch mit Vallazza sind 3 Jahre nicht zu machen. „Die 3 Jahre sind vom Tisch“, sagt auch Tauber verärgert.<BR /><BR />Trotzdem könnte es zu einer Einigung kommen. Das Gesetz wird im Februar verabschiedet. Derzeit ist eine Übergangsfrist von 2 Monaten vorgesehen. Es träte also mit Mai in Kraft – pünktlich zur Sommersaison.<BR />Vallazza und Foppa sind jedoch bereit, über eine längere Übergangsfrist zu reden. „Ein Monat mehr für die Umstellung könnte passen“, so Foppa.<BR /><BR /> Vallazza spricht von 2 bis maximal 6 Monaten. „Das Gesetz tritt auf jeden Fall in Kraft, doch für einige Monate könnte nur sensibilisiert werden.“ Vallazza nennt dies eine Testphase, in der es keine Strafen hagelt. Diese sind mit 300 Euro beim ersten Verstoß und 600 Euro bei Wiederholung nämlich gesalzen.<BR /><BR />