Freitag, 16. Juli 2010

Lehrer: Im Sommer arbeiten oder Gehaltsabzug

Jetzt ist es fix: Lehrer, die aufgrund von Mutterschaften und Elternzeiten nicht genügend Urlaub angereift haben, müssen im Sommer arbeiten. Tun sie dies nicht, wird ein Gehaltsabzug vorgenommen. Das haben alle drei Schulämter nach drei Urteilen des Arbeitsgerichtes verfügt.









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