Ihre Kritik reicht von den Sanktionen bei Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht der Eltern bis zu einem individuellen Bildungsplan ohne zusätzliche Ressourcen.<BR /><BR />Zur <b>Mitwirkungspflicht der Eltern</b> schreibt die Initiativgruppe, man erlebe dies „in der Praxis ganz verschieden nach Schulstufe und Schulstandort“. Allgemein haben die Lehrer den Eindruck, dass, wenn Eltern ihre Kinder nicht in gleichem Maße unterstützen könnten wie andere, dies meist nicht am fehlenden Willen liege, sondern an fehlenden Voraussetzungen. <BR /><BR />„Mangelnde Bildung oder unzureichende Sprachkenntnisse stellen dabei häufig die eigentlichen Herausforderungen dar. Diese Probleme lassen sich jedoch sicherlich nicht durch Sanktionen bei der Abwesenheit von Elternabenden lösen“, so die Lehrer.<BR /><BR />Auch die praktische Umsetzung erscheine „nicht ausreichend durchdacht“: Wer solle denn Strafbescheide ausstellen? Weder Schulführungs- noch Lehrkräfte seien dafür geeignet. Stattdessen würde ein erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen, der viele wertvolle Arbeitsstunden binde. <BR /><BR />Das <b>Aussetzen der Bewertung im Biennium der Oberschule</b> setze falsche Signale: Es brauche sicher keine „Rasenmäherpolitik“, die jungen Menschen alle Herausforderungen aus dem Weg räume. Vielmehr brauche es den politischen Willen, junge Erwachsene angemessen zu begleiten – und dafür auch ausreichend Personal. <BR /><BR />Die Initiativgruppe plädiert stattdessen für Lerntutoren: „Der Wechsel von der Mittelschule in die Oberschule bedeutet für alle Schüler und Schülerinnen eine große Herausforderung, aber solange Jugendliche nicht allein gelassen werden, sondern wissen, dass ihnen ein Lerncoach oder Tutor zur Seite steht, können sie diese Hürde erfolgreich meistern.“ Überforderung entstehe dort, wo Unterstützung fehle. <BR /><BR />Der Plan der Festlegung der Modalitäten und Zeiträume für das <b>Aufholen von Lernrückständen</b> durch die Landesregierung erscheint den Lehrern „völlig fehlgeleitet“. Dies bedeute bürokratische Starre statt schülerzentrierter Pädagogik. „Nur Lehrpersonen, die die jeweiligen Schüler und Schülerinnen kennen, können deren Bedürfnisse realistisch einschätzen und passende Unterstützungsangebote entwickeln“, schreibt die Gruppe.<BR /><BR />Zum <b>individuellen Bildungsplan (IBP)</b> fragen die Lehrer, ob tatsächlich ein Stück Papier die Probleme lösen könne. Der IBP sei zwar „zu Recht ein wichtiger und zentraler Baustein“, um Schüler in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu begleiten. <BR /><BR />Der Erfolg messe sich jedoch nicht allein am schriftlichen Plan, „sondern an dessen tatsächlicher Umsetzung“: Damit ein IBP mit Leben gefüllt werden könne, „brauchen Lehrpersonen die notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen“. <BR /><BR />Derzeit fühlten sich viele Lehrpersonen jedoch bereits stark überlastet und mit kaum bewältigbaren Aufgaben konfrontiert. „Von genau diesen Personen zusätzlich eine steigende Anzahl an IBP qualitativ hochwertig begleiten zu lassen, ohne sie an anderer Stelle zu entlasten, ist schlicht nicht realistisch“, mahnt die Gruppe: „Ohne zusätzliche Ressourcen bleibt er ein leeres politisches Versprechen. In Klassen, in denen 30 bis 70 Prozent der Schüler Förderbedarf haben, löst ein Blatt Papier keine Probleme.“<BR /><BR /> Individualisierte und personalisierte didaktische Maßnahmen bei Schulphobie: <b>Schulphobie und Angststörungen</b> bei Schülern sind laut Initiativgruppe „keine Seltenheit“. Forschungsergebnisse zeigten, dass eine stabile Bezugsperson für betroffene Kinder und Jugendliche von zentraler Bedeutung sei. „Ohne eine solche Begleitung bleiben auch die besten pädagogischen Konzepte oft wirkungslos“, so die Lehrer. Ihr Vorschlag: Schüler mit diagnostizierter Schulphobie oder Angststörung mit jenen laut Gesetz 104 (mit Beeinträchtigung) gleichzustellen. Eine fest zugewiesene Bezugsperson in Form einer Lehrperson für Integration könne die im neuen Gesetzesvorschlag geforderte individualisierte und personalisierte Didaktik in der Praxis umsetzen. <BR /><BR />Eine reine Gewährleistungspflicht des Klassenrats ohne die Bereitstellung einer Integrationslehrperson verfehle hingegen sowohl den angemessenen Umgang mit dieser Erkrankung als auch die realen Gegebenheiten vor Ort.