Das Motorrad mit einem Hubraum von 400 cm³ wurde von einem 44-jährigen Mann balkanischer Herkunft mit Wohnsitz in Leifers gelenkt, der auf die Frage der Carabinieri, ob er alkoholische Getränke konsumiert habe, antwortete, er habe „ein Bier“ getrunken.<BR /><BR />Da der Mann jedoch die üblichen Symptome eines hohen Alkoholkonsums aufwies, beschlossen die Carabinieri, einen Streifenwagen aus Neumarkt um Hilfe zu bitten und einen Alkoholtest durchzuführen.<BR /><BR />Der Mann wurde positiv getestet und wies beim ersten Test 2,13 Promille und beim zweiten Test 2,16 Promille auf - die zulässige Höchstgrenze liegt bei 0,5 Promille.<h3> Führerschein und Scooter weg</h3>Der Führerschein wurde eingezogen, der Motorroller beschlagnahmt und der 44-Jährige wurde an die Bozner Justizbehörde verwiesen und dem Regierungskommissariat gemeldet.<h3> Das blüht dem Mann</h3><b>Geldstrafe</b><BR />Dem 44-Jährigem blüht nun eine Geldstrafe von 1500 bis 6000 Euro und eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahr.<BR /><BR /><b>Führerscheinentzug</b><BR />Der Entzug des Führerscheins von einem bis 2 Jahren gilt in allen Fällen.<BR /><BR /><b>Verdoppelung und Wiederholungsfall</b><BR />Wenn das Fahrzeug einer Person gehört, die nicht an der Straftat beteiligt war, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren wird der Führerschein immer entzogen.<BR /><BR /><b>Punkteabzug</b><BR />Außerdem ist ein Abzug von 10 Punkten im Führerschein vorgesehen.