Die Leuchtweste und die Rückstrahler, die am Fahrrad angebracht werden und als Fahrradbeleuchtung dienen, werden Pflicht, schreibt der „Corriere della Sera“ auf seiner Website. In Zukunft müssen sich Radfahrer zudem außerhalb bewohnter Gebiete ("fuori dai centri abitati") eine Leuchtweste überziehen, sobald sie in den Nachtstunden unterwegs sind. Das Gebot gilt von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Die Regelung tritt bereits am 12. Oktober 2010 in Kraft. Außerdem sind Leuchtwesten Pflicht, sobald Radfahrer in Tunnels unterwegs sind bzw. sofern sich mit ihren Fahrzeugen am Abend bzw. in der Nacht außerhalb bewohnter Gebiete befinden. Ob der Gesetzgeber mit Tunnels auch Unterführungen meint, bleibt unklar. Angemahnt werden auch Rückstrahler ("Katzenaugen").Bei einem Verstoß gegen das Gebot warten saftige Strafen, die von 23 Euro bis zu 92 Euro reichen können. stol